Allgemeine Mitgliedschaftsbedingungen (AMB)  Swiss Golf Traveller 

SWISS Golf Traveller (SGT) – das Golf- und Reiseprogramm von SWISS – bietet den Mitgliedern eine grosse Auswahl an Vorteilen. Die Mitglieder von SWISS Golf Traveller schliessen eine vertragliche Vereinbarung mit Swiss International Air Lines Ltd. («SWISS») unter den vorliegenden Allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen in ihrer jeweils letzten Fassung.

Mitgliedschaft bei SWISS Golf Traveller

Die Mitgliedschaft bei SGT steht allen natürlichen Personen offen. Personen, die Mitglied bei SGT werden wollen, haben das entsprechende Antragsformular auszufüllen, rechtsgültig zu unterschreiben und einzureichen. Als Neumitglieder gelten nur Personen, die während der vorangehenden 2 Jahre nicht bereits SGT-Mitglieder waren. Hiermit nehmen sie gleichzeitig die vorliegenden Allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen von SGT zur Kenntnis und akzeptieren diese.

Es besteht die Möglichkeit, eine Mitgliedschaft für 1, 2 oder 3 Jahre abzuschliessen. Die Mitgliedschaft beginnt jeweils zum Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldung. Die Mitgliedergebühr wird der Kreditkarte des betreffenden Mitglieds belastet. Das SGT-Mitglied beauftragt hiermit SGT mit der Ausgabe eines jeweils neuen Mitgliedschaftsausweises sobald fällig und ermächtigt SGT, die entsprechende Mitgliedergebühr für 1, 2 oder 3 Jahren ihrer/seiner Kreditkarte zu belasten. Falls das SGT-Mitglied ihre/seine Mitgliedschaft nicht erneuern möchte, ist SGT hierüber schriftlich zu informieren. Dies ist jeweils bis spätestens einen Monat vor Ablauf der jeweiligen Mitgliedschaftsdauer möglich (Beispiel: 1-Jahres- Mitgliedschaft beginnt im Mai; eine Kündigung ist bis spätestens Ende März des Folgejahres einzureichen). Sofern bis zu diesem Zeitpunkt keine Kündigung eingegangen ist, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um jeweils 1 Jahr (Mitgliederbeitrag in diesem Fall CHF 200. – pro Jahr, bzw. CHF 150. – für Miles & More Frequent Traveller und Senatoren).


SGT-Mitgliedschaftskarte

Jedes Mitglied erhält eine SGT-Mitgliedschaftskarte. Diese ist persönlich und nicht übertragbar. Der Ersatz einer verlorenen, gestohlenen oder beschädigten SGT-Mitgliedschaftskarte ist gebührenpflichtig und kostet CHF 10. –.

Um von allen Vorteilen des SGT zu profitieren, ist stets das Vorweisen der unterschriebenen SGT-Mitgliedschaftskarte Voraussetzung. Ohne gültige Mitgliedschaftskarte können SGT-Mitglieder nicht identifiziert und die SGT-Konditionen nicht gewährleistet werden.

Varia

SWISS bearbeitet Ihre Daten im Rahmen und im Einklang mit dem Schweizerischen Datenschutzgesetz. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und keinen Dritten, mit Ausnahme der SGT-Partnerfirmen, weitergegeben.

SWISS behält sich das Recht vor, das SGT-Programm jederzeit mit gebührender Vorankündigung teilweise oder vollständig anzupassen bzw. ganz oder teilweise einzustellen. Dasselbe gilt für die Zusammenarbeit mit Dienstleistern und Partnern.

SWISS lehnt jegliche Verantwortung für die Ablehnung spezifischer Dienste und Leistungen seitens eines bestimmten Dienstleisters oder Partners ab. Die SGT-Mitgliedschaft erlischt in jedem Fall automatisch, falls SGT seinen Betrieb bzw. sein Angebot dauernd einstellt. Die SGT-Mitgliedschaft untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand sind die zuständigen Gerichte in Bülach, Kanton Zürich.