Folgende Gegenstände dürfen aus Sicherheitsgründen weder im Handgepäck noch im eingecheckten Gepäck mitgeführt werden:
Gebrauchsgegenstände
- Aktentaschen/Diplomatenkoffer mit Alarmvorrichtung
- Primäre (nicht aufladbare) Lithiumbatterien und -zellen; ausgenommen sind Batterien von Mobiltelefonen und Notebooks (aufladbar)
Entzündliche Stoffe
- Entzündliche, nicht entflammbare, tiefgekühlte und giftige Treibgase
- Feuerzeug-Gas
- Camping-Gas
- Camping Ofen
- Lockenwickler mit Kohlenwasserstoff
- Leicht entzündliche Feststoffe wie Streichhölzer und andere feuergefährliche und selbstentzündliche
- Gegenstände die bei Kontakt mit Wasser entzündliche Gase frei setzen
- Entzündliche Flüssigkeiten wie Lacke, Verdünner oder Lösungsmittel
Gase, Gasbehälter, Gegenstände die Gase freisetzen
- Reizgase wie Pfefferspray, K.O.-Spray usw.
- Kohlendioxidbehälter zur Mineralwasserbereitung
- Butangasflaschen
- Gasflaschen
Gesundheitsgefährdende Güter, Gegenstände die schädliche Stoffe freisetzen
- Radioaktives Material
- Giftige und ansteckende Substanzen (Viren und Bakterien)
Andere gefährliche Güter und Stoffe
- Explosivstoffe, Munition, Feuerwerk und Leuchtraketen
- Oxidierende Stoffe wie Bleichmittel und Peroxyde
- Ätzende Stoffe: Säuren, Quecksilber, Alkali- und Zellbatterieflüssigkeiten
- Magnetisierende Gegenstände und andere als gefährlich einzustufende Stoffe
Kontakt
Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein bestimmter Gegenstand oder Stoff als gefährlich eingestuft ist und damit nicht für den Check-In zugelassen ist, erkundigen Sie sich bei SWISS.