Das Stückkonzept gilt weltweit auf allen von SWISS durchgeführten Flügen. Die untenstehenden Freigepäckregeln gelten weltweit für alle von SWISS durchgeführten Flügen. Für Reisen, die in Zusammenarbeit mit anderen Fluggesellschaften durchgeführt werden, finden Sie Informationen am Ende der Seite.
Für SWISS Economy Passagiere erhöhen sich auf vereinzelten Strecken Stückzahl und teilweise Gewicht der Freigepäckgrenze.
| Von/nach |
Gepäcklimite SWISS Economy |
- Westafrika
- Ost-/Zentralafrika
- Japan
|
2 x 23kg (anstatt 1 x 23kg) |
| Reisen beginnend in Brasilien |
2 x 32kg (anstatt 1 x 23kg) |
| Zwischen Südafrika - USA/Kanada |
2 x 23kg (anstatt 1 x 23kg) |
| *Zwischen Indien - USA (Reisen beginnend in Indien) |
2 x 23kg (anstatt 1 x 23kg) |
| **Zwischen USA - Indien (Reisen beginnend in den USA) |
2 x 23kg (anstatt 1 x 23kg) |
| **Zwischen: Indien, Saudi-Arabien, Katar, Vereinigte Arabische Emiraten, Türkei - USA/Kanada |
2 x 23kg (anstatt 1 x 23kg) |
*Gilt für Tickets ausgestellt ab 23. Januar 2013
**Die erhöhte Freigepäckmenge wird nur unter den unten aufgelisteten Bedingungen offeriert:
Route:
Zwischen USA / Kanada – Indien / Türkei / Katar / Saudi Arabien / Vereinigte Arabische Emirate / Iran aber nur von/nach den folgenden US Destinationen: Seattle, San Francisco, Los Angeles, Denver, Chicago, Atlanta, Houston, Dallas, Charlotte, New York, Washington, Boston, Philadelphia, Detroit, Miami and Orlando Die Reise muss immer über Europa führen.
Ausschliesslich auf den folgenden Fluggesellschaften:
Für vor dem 07. November 2012 ausgestellte Flugscheine können wie folgt Einschränkungen bezüglich der durchführenden Fluggesellschaften gelten:
Durchführende Fluggesellschaft: LH/LX/OS/SN/AC/UA* Marketing Fluggesellschaft: LH/LX/OS/SN/AC/UA* Sobald eine andere Fluggesellschaft als LH/LX/OS/SN/AC/UA im Ticket vorkommt, gilt die erhöhte Freigepäckmenge von 2 x 23kg nicht. Die Freigepäckmenge beträgt 1 x 23kg.
*die erhöhte Freigepäckmenge gilt nur auf Transatlantik Codeshareflügen zwischen UA und LH/LX/OS/SN/AC aber nicht auf von UA allein durchgeführten Flügen.
Für ab dem 07. November 2012 (einschließlich) ausgestellte Flugscheine gelten keine Einschränkungen bezüglich der durchführenden Fluggesellschaften. Für Reisen, an denen andere Fluggesellschaften als SWISS beteiligt sind, lesen Sie bitte die nachfolgenden Informationen zu Interline-Flügen.
Tickets müssen ab den folgenden Daten ausgestellt sein:
Ab 1. März 2012: für Reisen zwischen USA / Kanada - Indien, Türkei, Saudi Arabien, Katar, Vereinigte Arabische Emirate (UA und AC sind ausgenommen)
Ab 4. Juli 2012: Air Canada kommt dazu.
Ab 18. August 2012: United Airlines kommt dazu also Transatlantik Codeshare Partner, Iran wird als Destination hinzugefügt.
07. November 2012: Abschaffung der Einschränkungen bezüglich der durchführenden Fluggesellschaften. Lesen Sie hierzu auch die Informationen zu Interline-Flügen.
Erhöhte Freigepäckmenge für Vielflieger
Miles & More Mitglieder ab dem Status Frequent Traveller sowie Star Alliance Gold Mitglieder und SWISS Golf Traveller profitieren auf allen Flügen von einer erhöhten Freigepäckmenge.
| Status |
Von/nach/via USA, Kanada |
Andere Ziele |
|
|
+ (plus) 1 Gepäckstück à 23kg in Economy oder + 1 Stück à 32kg in Business und in First |
+ (plus) 1 Gepäckstück à 23kg in Economy oder + 1 Stück à 32kg in Business und in First
+ (plus) 1 Golfausrüstung |
| Frequent Traveller |
+ (plus) 1 Gepäckstück à 23kg in Economy |
+ (plus) 1 Gepäckstück à 23kg in Economy |
| SWISS Golf Traveller |
+ (plus) 1 Golfausrüstung |
| Miles & More Teilnehmer |
kein zusätzliches Freigepäck |
Übergepäck
Überschreitet Ihr Gepäck gemäss den in den Tabellen ersichtlichen Angaben die Freigepäckmenge in Anzahl, Gewicht oder Massen (Höhe + Länge + Breite mehr als 158cm), wird es als
Übergepäck eingestuft. Hierfür gelten die Tarife des Übergepäcks.
Handgepäck
Zusätzlich zu Ihrem aufgegebenen Gepäck haben Sie die Möglichkeit, Handgepäck in der Kabine zu transportieren. Die aktuellen Bestimmungen finden sie unter
Handgepäck.
Hinweis bei kombinierten Reisen und Flügen
Für Flugscheine, die Flüge mit anderen Fluggesellschaften als SWISS beinhalten, gilt gemäss IATA-Resolution 302 die folgende Regel:
Generell gelten die oben angegebenen Freigepäckmengen, wenn SWISS den geografisch längsten oder wesentlichen Abschnitt der Reise betreibt. Sollte der wesentliche Abschnitt der Reise von einer anderen Fluggesellschaft betrieben werden, können die Gepäckbestimmungen (Freigepäckmenge und Gebühren) auch für SWISS Flüge oder für SWISS Flugnummern gelten. Darüber hinaus kann sich die Freigepäckmenge ändern, falls Sie Ihre Reise unterbrechen oder separate Flugscheine für eine Reise haben. Die für Sie geltende Freigepäckmenge ist auf Ihrem E-Ticket angegeben.
Ausnahme für Flugscheine mit Ausgangsort oder Zielort (am weitesten entfernter Ort) in den USA: Gemäss dem neuen Verbraucherschutzgesetz in den USA gelten bei Reisen mit mehreren Carriers die Freigepäckmengen und Gebühren des ersten Carriers bei Flügen mit mehreren Fluggesellschaften bzw. diejenigen des ersten Marketing Carriers bei Codeshare-Flügen für alle Anschlussflüge der Reise.
Diesbezügliche Angaben finden Sie auf Ihrem E-Ticket, oder wenden Sie sich an einen SWISS Kundenberater.