Buchen Sie den Flug für Ihr Haustier vor Reisebeginn

Kontaktieren Sie unser Service Center wenn Sie Ihr Tier mit auf einen Flug nehmen möchten. Der Transport von Tieren ist kostenpflichtig.

Unterwegs mit dem treuen Freund

Tiere an Bord  Unterwegs mit dem treuen Freund 

 

Bei SWISS fliegt Ihr Haustier auf dem gesamten Streckennetz mit. Ganz nah bei Ihnen in der Kabine oder unter Kabinenbedingungen im Gepäckraum des Flugzeugs. Geniessen Sie Ihre Flugreise zusammen mit Ihrem treuen Freund.
Für den Transport eines Tieres muss grundsätzlich eine bestimmte Gebühr entrichtet werden. Die Gebühren für den Transport eines Tieres in der Kabine oder im Frachtraum finden Sie im betreffenden Abschnitt unten.

Die allgemeinen Beförderungsbedingungen der an die IATA angeschlossen Lufttransportführer sehen keine Ausnahme von dieser Regelung vor. So wird ein Tier, welches Sie mit in die Kabine nehmen, zwar als Handgepäck taxiert, allerdings müssen Sie das Entgelt für ihren Transport ebenfalls entrichten, unabhängig davon wieviel Gepäck Sie persönlich mitnehmen.

Der Transport von Tieren auf dem Luftweg unterliegt gesetzlichen Regelungen, die sich von Land zu Land stark unterscheiden. Legen Sie uns für den Transport alle notwendigen Originalunterlagen vor; Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrpapiere sowie Gesundheits- und Impfbescheinigungen und buchen Sie den Transport Ihres Haustieres bei uns im Voraus. Ist das Tier nicht korrekt geimpft, muss der Tierhalter selbst für den Rückflug des Tieres und sich selbst aufkommen.

  • Transport in der Kabine 
    Folgende Haustiere sind in der Kabine erlaubt 
    • Hunde und Katzen
    • Hunde mit Schutz- oder Hilfsfunktionen, z.B. Führhunde für Menschen mit einer Sehbehinderung

    Voraussetzungen für den Transport in der Kabine
    • Weicher Behälter: Ihr Tier ist in einem sauberen, ausbruchsicheren, kratzfesten weichen Behälter gehalten. (Länge + Breite + Höhe = max. 118 cm)
    • Das Haustier muss während des ganzen Fluges komplett (mit Kopf und Schwanz) im Behälter bleiben
    • Das Haustier findet im weichen Behälter genügend Platz, der freie Aufenthalt an Bord ist nicht erlaubt
    • Der Behälter bleibt während des ganzen Fluges unter Ihrem Sitz verstaut
    • Das Gewicht des Tieres inklusive Behälter übersteigt nicht 8 Kilogramm
    • Ihr Tier ist sauber, gesund, ungefährlich, riecht nicht, nicht trächtig und belästigt Passagiere nicht

    Hinweis: In First und Business Class bei Flügen mit Airbus 330/340 ist es aufgrund der Beschaffenheit der Sitze nicht möglich, das Haustier unter dem Sitz zu verstauen. Für Start und Landung ist in diesem Fall die Plazierung in der Garderobe, der Gepäckablage oder eventuell unter einem Sitz in der Economy Class vorgesehen.

    Hunde mit Schutz- oder Hilfsfunktionen haben bezüglich Grösse und Gewicht keine Einschränkungen und dürfen gratis und ohne Behälter in der Kabine mitgenommen werden.

    In die folgenden Länder dürfen Tiere weder in der Kabine noch als aufgegebenes Gepäck transportiert werden: Irland, Grossbritannien, Kenia, Südafrika, Hong Kong und Vereinigte Arabische Emirate. In diese Länder dürfen Tiere nur als Fracht aufgegeben werden.

    Gebühr für Transport in der Kabine

    Anwendungsgebiet CHF EUR USD CAD
    Flüge innerhalb der Schweiz
    Flüge Schweiz – Europa
    60
    Flüge Schweiz – Interkontinental 90
    Flüge innerhalb Europa 50
    Flüge Europa – Interkontinental 70
    Flüge Interkontinental – Europa 100 100
  • Transport im Gepäckraum 
    Im geeigneten Behälter reist Ihr treuer Freund sicher im Gepäckraum des Flugzeuges mit. Temperatur und Luftdruck sind den Bedingungen in der Kabine ähnlich. Ein Besuch ist während des Fluges nicht möglich. Bei SWISS checken Sie zusammen mit Ihrem Tier ein. Bei SWISS erhalten Sie alle Informationen rund um die Buchung, Kosten und den Ablauf für den Check-In Ihres Tieres.

    Voraussetzungen für den Transport im Gepäckraum
    • Sauber, gesund, ungefährlich, riecht nicht
    • Nicht trächtig
    • Ist in einem geeigneten Behälter oder Transportkäfig (Pet Pack) untergebracht, hat genügend Futter und Wasser für die Reisedauer

    Wir empfehlen Ihnen, sich 60 Minuten vor dem spätesten Check-in-Zeitpunkt am Check-in-Schalter einzufinden.

    In die folgenden Länder dürfen Tiere weder in der Kabine noch als aufgegebenes Gepäck transportiert werden: Irland, Grossbritannien, Kenia, Südafrika, Hong Kong und Vereinigte Arabische Emirate. In diese Länder dürfen Tiere nur als Fracht aufgegeben werden.

    Gebühr für Transport im Gepäckraum

    Anwendungsgebiet Kleiner Transport-behälter (Max. 60x45x40cm) Grosser Transport-behälter
    Flüge innerhalb der Schweiz
    Flüge Schweiz – Europa
    CHF 120
    CHF 240
    Flüge Schweiz – Interkontinental CHF 180
    CHF 360
    Flüge innerhalb Europa EUR 100 EUR 200
    Flüge Europa –Interkontinental EUR 150
    EUR 300
    Flüge Interkontinental – Europa USD 200
    CAD 200
    USD 400
    CAD 400
    Flüge Interkontinental –Interkontinental via Europa USD 200
    CAD 200
    USD 400
    CAD 400
  • Transport als Fracht 
    Ihr Tier kann auch ohne Ihre Begleitung per Fracht befördert werden. In verschieden Länder ist der Transport des Tieres im Frachtraum sogar vorgeschrieben.
    Die Sicherheit und der Komfort Ihres Tieres hat bei SWISS auch in diesem Fall oberste Priorität. Ihr Tier reist entweder mit demselben Flugzeug wie Sie oder mit einem anderen. Kontaktieren Sie Swiss WorldCargo frühzeitig unter der Telefonnummer +41 44 564 54 54 für mehr Informationen über die Buchung, Kosten und den Ablauf für diesen Service.
    Swiss WorldCargo
  • Richtlinien für Transportbehälter 
    Für das Wohl Ihres Tieres hat die internationale Luftfahrtbehörde IATA Richtlinien definiert. SWISS hält sich im Interesse der Tiere streng an diese Festlegungen für Beschaffenheit, Aussehen und Mindestgrösse. Befestigen Sie dazu das IATA-Etikett „Live Animals“ am Behälter.
  • Reisen in die Schweiz mit Hund oder Katze 
    Bei Direktflügen in die Schweiz findet eine Zollkontrolle am Flughafen statt. Dabei fällt eine Gebühr von CHF 88,- an, wenn sie aus Nicht-EU-Ländern einreisen. Sollte das Tier nicht den Einfuhrbedingungen entsprechen, wird es durch den grenztierärztlichen Dienst konfisziert und muss unverzüglich in das Ursprungsland zurück transportiert werden. Die Kosten trägt die Person, welche das Tier eingeführt hat. Falls ein Rücktransport innerhalb von 10 Tagen nicht möglich ist, muss das Tier eingeschläfert werden.

    Besuchen Sie die Website des Bundesamt für Veterinärwesen  für weitere Informationen.