FAQ Kabine   

  • Welche sprachlichen Anforderungen hat SWISS? 

    Deutsch und Englisch sind Grundvoraussetzung für die Arbeit als Cabin Crew Member. Gute Französich-, Italienisch- oder Spanischkenntnisse werden speziell entlöhnt. Und andere Sprachen erleichtern natürlich den Umgang mit unserer internationalen Kundschaft.

    Es sind generell keine Diplome vorgeschrieben. Gemäss europäischem Referenzrahmen empfehlen wir Ihnen aber das Niveau B2 für Englisch und das Niveau A2/B1 für Französisch, Spanisch oder Italienisch.

  • Wie hoch ist das Salär als Cabin Crew Member? 

    Das Einstiegssalär ab dem ersten Ausbildungstag beträgt für:
    D/F/E/I/S-sprachige Mitarbeiter/innen CHF 3400.00
    D/E-sprachige Mitarbeiter/innen CHF 3300.00

    Für Auszubildende ohne Berufserfahrung als Cabin Crew Member wird das Salär in den ersten vier Anstellungswochen auf CHF 2000 brutto reduziert. In ungekündigtem Arbeitsverhältnis als Cabin Crew Member erfolgt die Rückerstattung der Reduktion nach 12 vollendeten Anstellungsmonaten.

    Zusätzlich zum Basissalär gibt es ein Gewinnbeteiligungsmodell. Eine Auszahlung richtet sich nach der Umsatzrendite (EBIT-Marge).

    Für die Verpflegungsspesen im Ausland erfolgt eine separate Auszahlung. Die Anschaffung und Reinigung der Uniform übernimmt SWISS.

  • Wie sehen die Entwicklungsschritte für Cabin Crew Member aus? 
    Es gibt Entwicklungsschritte, die sich nach Bedarf und Eignung richten. Zum Beispiel ist es möglich, nach 2 Jahren die Berufsprüfung Flight Attendant zu absolvieren und einen eidgenössischen Fachausweis zu erwerben. Mit dem Erwerb des Fachausweises sind Sie als Instruktor/in an Bord tätig und führen junge Kolleginnen und Kollegen in die Arbeit als Cabin Crew Member ein. Der Fachausweis ist die Grundlage für alle Karriereschritte.
    Es gibt weiter die Chance, sich für den Service in der First Class ausbilden zu lassen oder als Kabinenchef auf Kurzstrecke tätig zu sein.
  • Sind Tatoos/Piercings/Zahndiamanten erlaubt? 
    Sichtbare Piercings (Zahn- und Zungenpiercings eingeschlossen) sind während der Arbeitszeit, d.h. in Uniform und auch während der Grundausbildung, nicht erlaubt. Tatoos müssen durch die Uniformteile (Rock für Damen) bedeckt sein. Abdecken mittels Make-up oder Pflaster ist nicht erlaubt.
  • Ist ein Wohnort im Raum Zürich zwingend? 
    Ein Wohnort im Raum Zürich ist nicht zwingend. Viele unserer Mitarbeiter wohnen ausserhalb. Es ist jedoch zu beachten, dass Flugeinsätze zwischen ca. 05.00 Uhr – 23.00 Uhr beginnen, respektive enden. Bei solchen Einsätzen gibt es teilweise keine Möglichkeiten mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen oder nach Hause zu kommen. Durch lange Arbeitswege entstehen für den Einzelnen/die Einzelne eventuell Belastungen. Bei Einsätzen aus dem Reservedienst (Pikett) müssen Sie innerhalb einer Stunde zur Arbeit erscheinen.
  • Was sind die Schattenseiten des Berufes? 
    Die Zeitverschiebungen sind eine Herausforderung und das hohe Arbeitsvolumen in den Bereichen Service und Sicherheit verlangt Belastbarkeit und Ausdauer. Kurzfristige Wechsel, Arbeit an Feiertagen und Wochenenden sowie das zum Teil knifflige Arrangement der Ferienwünsche fordern eine Portion Flexiblität.