FAQ Cockpit   

 

  • Welches Niveau in den Fremdsprachen verlangen Sie? 

    Englisch: Im Verlaufe des Assessments verlangen wir einen Nachweis des Niveau B2 (folgende Diplome werden akzpetiert: First Certificate A oder B, AKAD Language and Culture Test SWISS Level - nicht älter als 2 Jahre)

    Deutsch: Nachweis Niveau B2 (folgende Diplome werden akzeptiert: Goethe Diplom, Zentrale Mittelstufenprüfung „befriedigend“, AKAD Language and Culture Test SWISS Level – nicht älter als 2 Jahre) gemäss Sprachenportfolio des Europarates, siehe Merkblatt (einzureichen zum Zeitpunkt der Bewerbung)

    Von dieser Regel ausgenommen sind BewerberInnen mit Muttersprache oder Alltagssprache Deutsch oder Französisch. Für Französisch sprechende BewerberInnen gilt: Ordentliche Deutschkenntnisse werden bereits am Ende des Auswahlverfahrens, d.h. zum Zeitpunkt des Interviews verlangt. Sollte das gezeigte Niveau unseren Anforderungen nicht entsprechen, muss vor Eintritt in die Pilotenausbildung das entsprechende Zertifikat – B2 oder AKAD Level siehe Merkblatt – nachgewiesen werden.

  • Muss ich einen bestimmten Abschluss vorweisen? 
    Swiss International Air Lines: Bedingung ist ein Matura- oder Abiturabschluss bzw. eine bestandene ETH- oder Universitätszulassungsprüfung. Ebenfalls gültig sind eine abgeschlossene Berufslehre von mindestens 3 Jahren mit Berufsmatura oder eine bestandene Eintrittsprüfung in eine entsprechende Fachhochschule.
    Swiss European Air Lines: Swiss European Air Lines AG:
    Höchste Volksschulstufe mit abgeschlossener Berufsausbildung (mind. 3 Jahre)
  • Wie bereite ich mich sinnvoll auf die Eignungsabklärung vor? 
    Im Internet sind verschiedene Anbieter für Vorbereitungskurse oder Trainingssoftware zu finden. Bitte beachten Sie, dass sich neben sachdienlicher Information auch viel Halb- und Unwahres in diesen Quellen befindet. Es ist unerlässlich, sich mit den einzelnen Modulen des Auswahlverfahrens anhand der durch die SWISS zu Verfügung gestellten Mitteln gezielt auseinanderzusetzen. Diese werden Ihnen zusammen mit der Einladung zu den einzelnen Stufen zugestellt. Vom Besuch von Vorbereitungsseminaren raten wir Ihnen ab.
  • Ich spreche kein Französisch, ist das ein Nachteil? 
    Französischkenntnisse werden zum Zeitpunkt der Bewerbung keine verlangt und daher auch nicht getestet. Später in der Laufbahn werden hingegen mündliche Französischkenntnisse vorausgesetzt für die Ansagen aus dem Cockpit an die Fluggäste.
  • Welche zusätzlichen Unterlagen benötigt SWISS mit meiner Bewerbung? 
    Um ein Dossier zu bearbeiten, brauchen wir das Bewerbungsformular, CV, 1 Passfoto, Zahlungsnachweis Eignungsabklärungsgebühr, das Formular „Rückerstattung der Eignungsabklärungsgebühr“, Kopien sämtlicher Schulzeugnisse ab dem 12. Altersjahr, Kopien sämtlicher Arbeitszeugnisse, Englischdiplom (falls bereits vorhanden), Deutschdiplom (Ausnahmen siehe Stellenausschreibung), Auszug aus dem Zentralstrafregister oder Führungszeugnis, Kopien der Fluglizenzen (falls vorhanden),  Sehvermögenformular, den medizinischen Fragebogen. Bitte beachten Sie bezüglich der Beilagen die letzte Seite des publizierten Bewerbungsformulares.
  • Werde ich auf Kurz-und Langstreckenflugzeugen eingesetzt? 

    Swiss European Air Lines: Sie werden auf Kurzstreckenflugzeugen des Typs AVRO RJ-100 eingesetzt innerhalb Europa.

    Swiss International Air Lines: Sie werden auf Flugzeugen der A320 Familie eingesetzt, die Kurz- und Mittelstreckendestinationen bedienen. Später werden Sie auf die Langstreckenflotte A330/A340 umgeschult.

  • Wann finden Ausbildungskurse statt? 
    Hinsichtlich einer späteren Anstellung als Verkehrspilot bei der SWISS starten vierteljährlich vorfinanzierte Ausbildungskurse bei der SAT (Swiss AviationTraing Ltd.). Voraussetzung: positiv durchlaufenes Assessment bei der SWISS.
  • Wie reiche ich als ab initio Bewerber ein „Wiedererwägungsgesuch“ ein? 
    Sie haben das ab initio Assessment bei SWISS in Teilen oder als Ganzes bereits einmal durchlaufen?
    Es wurde Ihnen am Ende der Eignungsabklärung schriftlich mitgeteilt, dass Ihnen nach einer Mindestwartefrist die Möglichkeit zur „Wiedererwägung“ gewährt wird?
    Sie möchten immer noch Pilot bei der SWISS werden und erfüllen sämtliche formalen Anforderungskriterien hierfür?
    Dann erwarten wir gerne Ihre Bewerbung als Wiedererwäger. Reichen Sie hierfür bitte erneut ein komplettes Dossier (inkl. ärztlichem Fragebogen, Visusformular und Motivationsschreiben) ein. Die Einschreibegebühr entfällt in diesem Fall.