HILFE/FAQ
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Hier finden Sie präzise Antworten auf häufig gestellte Fragen
Gepäck
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Was muss ich tun, wenn ich nach dem Flug feststelle, dass mein Gepäck beschädigt wurde?
Warum darf ich nur eine bestimmte Menge an Gepäck mitführen?
Wieviel Gepäck darf ich aufgeben?
Was bedeutet Delivery at Aircraft?
Wieviel Handgepäck darf ich mit in die Kabine nehmen?
Kann ich meine Sportausrüstung auf den Flug mitnehmen?
Gilt der Gratistransport des Golfgepäcks für Swiss Golf Traveller Mitglieder auch auf einem SWISS Charter Flug?
Kann ich ein Fahrrad als normales Gepäck aufgeben?
Ja, Fahrräder können zusätzlich zu der normalen Gepäcklimite als registriertes Gepäck mitgenommen werden. Ein Fahrrad muss aber in einem
Reservationsbüro
angemeldet werden, da die Anzahl pro Flugzeug begrenzt ist. Für Fahrräder wird eine pauschale Gebühr erhoben, je nach geflogener Strecke. Für Flüge innerhalb Europa beträgt die Gebühr CHF 110 (EUR 70) und für Interkontinentale Flüge CHF 220 (EUR 150) oder der entsprechende Betrag in der lokalen Währung pro Weg. In dieser Pauschale ist eine Schutzhülle inklusive, diese bekommen Sie beim einchecken am Flughafen.
Weitere Informationen über Sportgepäck erhalten Sie
hier
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Zuletzt aktualisiert am 10/28/2008
Was muss ich tun, wenn mein Gepäck fehlgeleitet wurde und nicht mit mir angekommen ist?
Wie transportiere ich sperriges oder zerbrechliches Gepäck?
Kann mein Haustier auch mit mir zusammen in der Kabine reisen?
Welche Gegenstände werden als gefährlich eingestuft?