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Hinweise und Sicherheit

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  • Elektronische Sicherheit / Datenschutz auf SWISS.COM
  • Sicherheitskontrolle und Abgabe von Gegenständen
    Die Zivilluftfahrtbehörden der einzelnen Länder sind für die Regulierung von gefährlichen Gegenständen an Bord von Flugzeugen zuständig. Innerhalb Europas besteht ein einheitliches Vorgehen; Taschenmesser, Scheren und andere spitze Gegenstände werden während der Sicherheitskontrolle abgenommen. Normalerweise werden diese bei SWISS in einer Tüte verpackt, separat und ausserhalb der Kabine befördert und bei Ankunft wieder ausgehändigt. Infolge verschärfter und zusätzlicher Sicherheitsmassnahmen und des zunehmenden Volumens sind die zuständigen Sicherheitsbehörden an verschiedenen Flughäfen nicht mehr in der Lage, diese Prozedur anzuwenden und Gegenstände den Passagieren nach der Ankunft wieder auszuhändigen. Die Fluggesellschaften haben darauf keinen Einfluss. Wir halten unsere Passagiere an, derartige Gegenstände nur in ihrem eingecheckten Gepäck mitzuführen.

    Zuletzt aktualisiert am 29.07.2010