Die Nachzahlung entspricht der Preisdifferenz zwischen dem ursprünglichen und dem neuen Tarif oder einer anfallenden Gebühr. Die Rückerstattung erfolgt für die Steuern, die Sie für das ursprüngliche Ticket gezahlt haben und die für das neue Ticket nicht zur Anwendung kommen oder für Taxen, die in der neuen Kombination günstiger ausfallen. Aus abrechnungstechnischen Gründen müssen diese Steuern separat ausgewiesen werden.
Zum Beispiel: Ein Kunde hat ursprünglich einen Flug Zürich-London City-Zürich gebucht. Der Flug wurde dann geändert in Zürich-London Heathrow-Zürich. Die Flughafentaxen in London Heathrow fallen etwas günstiger aus als die Taxen in London City, es kommt zu einer partiellen Steuerrückerstattung. Falls die Tarifkonditionen eine Umbuchungsgebühr vorsehen, wird der Kunde auf der Kreditkartenabrechnung eine Steuerrückerstattung und eine Gebührenbelastung vorfinden.