GEFÄHRLICHE GEGENSTÄNDE   

Aus Sicherheitsgründen verbieten es internationale Vorschriften verschiedene Gegenstände, sowohl im eingecheckten Gepäck wie auch im Handgepäck, für die Flugreise mitzunehmen. Wir danken Ihnen für die genaue Beachtung der gültigen Regelungen.  

 

  • Waffen aller Art*, einschliesslich Imitationen und Spielzeug
  • Messer aller Art und Grössen, ungeachtet der Klingenlänge
  • Rasierklingen, Metallscheren, Korkenzieher
  • Gegenstände, die Gase oder schädliche Stoffe freisetzen
  • Gehstöcke mit Metallspitzen
  • Explosiv- und Zündstoffe
  • Baseball Schläger, Golfschläger, Billiardstöcke, Skistöcke, Eispickel und sonstige Schlaggegenstände
  • Schraubenzieher aller Art
  • Stricknadeln, Fahrradketten

Entfernen Sie diese Gegenstände aus Ihrem Handgepäck und verstauen Sie diese in Ihrem eingecheckten Gepäck. Die Sicherheitskontrolle am Flughafen beschlagnahmt alle gefundenen gefährlichen Gegenstände. SWISS ist nicht haftbar für die beschlagnahmten Gegenstände. Diese Bestimmungen gelten auch für Gegenstände, die Sie am Flughafen kaufen.  

Handgepäck und eingechecktes Gepäck; weitere verbotene Gegenstände
  • Aktentaschen und Diplomatenkoffer mit eingebauter Alarmvorrichtung
  • Primäre (nicht aufladbare) Lithium-Batterien und -Zellen / ausgenommen sind Batterien von Mobiltelefonen und Notebooks (aufladbar)
  • Explosivstoffe, Munition, Feuerwerk und Leuchtraketen
  • Entzündliche, nicht entflammbare, tiefgekühlte und giftige Treibgase, Feuerzeug-Gas, Camping-Gas
  • Reizgase wie Pfefferspray, K.O.-Spray usw.
  • Kohlendioxidbehälter zur Mineralwasserbereitung, Butangasflaschen, Sauerstoffflaschen, Gasflaschen
  • Leicht entzündliche Feststoffe wie Streichhölzer und andere feuergefährliche und selbstentzündliche Gegenstände und solche, die bei Kontakt mit Wasser entzündliche Gase frei setzen
  • Entzündliche Flüssigkeiten wie Lacke, Verdünner oder Lösungsmittel
  • Oxidierende Stoffe wie Bleichmittel und Peroxyde
  • Giftige und ansteckende Substanzen (Viren und Bakterien)
  • Radioaktives Material
  • Ätzende Stoffe: Säuren, Quecksilber, Thermometer, die Quecksilber enthalten, Barometer, Alkali- und Zellbatterieflüssigkeiten
  • Magnetisierende Gegenstände und andere als gefährlich einzustufende Stoffe

Ausnahmen: Einige Medikamente und für medizinische Zwecke genutzte Instrumente, Toilettenartikel und Alkohol, wenn diese in kleinen Mengen und nur für den eigenen Gebrauch mit an Bord kommen.

*Hinweis
Sport- und Jagdwaffen: Sportpistolen, Revolver und Jagdgewehre sind im abgefertigten Gepäck aufzugeben. Dabei sind folgende Vorschriften einzuhalten:
  • Waffen müssen entladen sein
  • Waffen müssen für die Beförderung in den speziell dafür vorgesehenen Transportbehältnissen verpackt sein
  • Transportbehälter für Gewehre sind bei SWISS bestellbar

Wichtig: Der Passagier ist für die Einhaltung der Zollvorschriften, die Einfuhrgenehmigung oder andere amtlich verlangte Dokumente verantwortlich. Sowohl für die Ein- als auch Durchreise eines Landes.

Munition und Kleinkaliber-Sportwaffen: Sind im abgefertigten Gepäck aufzugeben. Pro Passagier sind maximal 5 kg Munition erlaubt. Der Transport der Munition ist der Fluggesellschaft im Voraus zu melden. Für den Transport gelten folgende Vorschriften:
  • Die Munition muss von der Schusswaffe getrennt verpackt sein
  • Die Munition muss in einem festen Behälter aus Holz, Metall oder Faserplatte verpackt sein
  • Die Munition muss im Behälter geschützt sein vor Erschütterung und Bewegung
  • Die Munition muss derart verpackt sein, dass eine zufällige Selbstauslösung verunmöglicht ist  

Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein bestimmter Gegenstand oder Stoff als gefährlich eingestuft und damit nicht für den Check-In zugelassen ist, erkundigen Sie sich bei SWISS.