Beschädigtes Gepäck   

Melden Sie Schäden an Ihrem Reisegepäck direkt nach Ankunft am Flughafen am Lost&Found Schalter.

Nachträgliche Meldung eines Gepäckschadens

Falls Sie den Schaden erst nach Verlassen des Ankunftsbereichs festgestellt haben, können Sie diesen mittels des Schadenformulars innerhalb von 7 Tagen nachträglich melden. Beachten Sie, dass die schriftliche Meldung mit Fotos, welche den Schaden belegen, fristgerecht erfolgen muss. SWISS übernimmt ansonsten keine Haftung.  

Weiteres Vorgehen

    Das weitere Vorgehen hängt von Ihrem Heimatland ab. Beachten Sie, dass die erhaltene Schadensmeldung zwingend vorgelegt werden muss.  
  • Deutschland, Österreich, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Holland, Belgien, Luxembourg, Frankreich, Spanien und Portugal: Kontaktieren Sie unseren Servicepartner Dolfi 1920 GmbH für die Abholung und Reparatur Ihres Gepäckstücks. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Schadensmeldung oder auf www.dolfi1920.com.
  • Falls Sie in Italien wohnhaft sind, können Sie sich über www.e-baggage.net ein Ersatzgepäckstück bestellen.
  • In allen anderen Ländern: Bringen Sie das beschädigte Gepäckstück zu einer Reparaturstätte Ihrer Wahl und lassen Sie es reparieren. Schicken Sie dann die Rechnung der Reparatur zusammen mit der Schadensmeldung in elektronischer Form oder per Post an unseren Customer Service.
    Sollte der Schaden irreparabel sein, lassen Sie sich dies bitte direkt auf der Schadensmeldung schriftlich bestätigen und senden diese in elektronischer Form oder per Post an unseren Customer Service.

Haftung für Gepäckunregelmässigkeiten

Wir haften für verspätetes, beschädigtes oder verlorenes Gepäck gemäss den Beförderungsbedingungen, welche Bestandteil des Transportvertrags für den Fluggast und sein Gepäck sind.

Weitere Informationen finden Sie in den Beförderungsbedingungen.
Bitte beachten Sie die Meldefristen.