Immer mehr Flughäfen setzen die Handgepäckvorschriften durch. Auch SWISS ist bestrebt, Probleme durch übermässiges Handgepäck zu vermeiden. Ziel ist Ihre persönliche Sicherheit und Ihr Komfort an Bord.
sicherheitsbestimmungen für handgepäck
Bitte beachten Sie die Sicherheitsbestimmungen für das Handgepäck.
Beachten Sie unsere Handgepäckbestimmungen und ersparen Sie sich damit ein eventuelles Umpacken Ihres Reisegepäcks am Check-In Schalter. Gepäckstücke, welche die Bestimmungen überschreiten, sind einzuchecken. Die Bestimmungen entsprechen jeweils Ihrer Buchungsklasse.
|
| SWISS First |
SWISS Business |
SWISS Economy |
| Anzahl Gepäckstücke |
2 |
2 |
1 |
| Abmessungen pro Gepäckstück |
55 x 40 x 20 cm |
55 x 40 x 20 cm |
55 x 40 x 20 cm |
| Gewicht pro Gepäckstück |
8kg |
8kg |
8kg |
Das Handgepäck darf keine gefährlichen Gegenstände enthalten und ist unter dem Sitz vor Ihnen oder in der Gepäckablage zu verstauen.
In Ausnahmefällen bitten wir unsere Fluggäste ihr Handgepäck einzuchecken. Das geschieht vor allem auf Flügen, die wir mit einem kleineren Flugzeugtyp bedienen. Passagiere der SWISS Economy haben Anrecht auf 1 Handgepäck.
Zusätzlich zum Handgepäck sind folgende Gegenstände – falls notwendig – an Bord erlaubt (ausgenommen für Kleinkinder)
Reisen mit einem Kleinkind – die folgenden Gegenstände dürfen mit an Bord gebracht werden
- 1 Kinderschale oder 1 zusammenklappbarer Kinderwagen (im Frachtraum) oder 1 Kindersitz für das Auto
- Babynahrung zur Verwendung an Bord
Für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität
- 1 faltbarer Rollstuhl (im Frachtraum)
- 1 Paar Krücken und / oder Arm- / Beinschienen oder jegliche Art Prothesen
- Medizinische Geräte (z.B. Blutwäschemittel in der für die Reise benötigten Menge) auf die Sie angewiesen sind
Verstauen an Bord
Handgepäck ist an Bord zu verstauen. Das erste Gepäckstück ist unter dem Sitz vor Ihnen zu platzieren (wenn möglich), das zweite in der Gepäckablage.