HÄUFIGE FRAGEN (FAQ)  SICHERHEITSBESTIMMUNGEN HANDGEPÄCK 

Empfehlung der Swiss

Kommen Sie mindestens 20 Minuten früher zum Flughafen. Die Sicher-heitskontrollen verursachen ab und zu verlängerte Wartezeiten.

Fragen & antworten

Verbotene Artikel umfassen Flüssigkeiten, ausser diese sind einzeln in Behältern mit einem maximalen Fassungsvermögen von 100 ml verpackt und in einem wiederverschliessbaren, transparenten Plastikbeutel mit einem maximalen Volumen von 1 Liter verstaut
  • Einzeln heisst, dass der Behälter ein maximales Fassungs-vermögen von 100 ml hat
  • Für Artikel, deren Gewicht in Gramm angegeben ist, gilt die Regel: 100 g entsprechen 100 ml
  • 1 Plastikbeutel = ein Beutel für jeden Passagier, der ein Flugticket besitzt. Wenn eine Gruppe/Familie reist, ist pro Person mehr als ein Beutel erlaubt - allerdings ist die Anzahl der Beutel identisch mit der Anzahl der Reisenden. Ein Kleinkind mit eigenem Flugticket hat ebenfalls Anrecht auf einen eigenen Beutel.
  • Wiederverschliessbarer Plastikbeutel = Beutel, die einen eingebauten Verschluss haben, z.B. Ziploc-Beutel oder Beutel mit Druckverschluss
  • Beutel mit einem maximalen Volumen von 1 Liter = erlaubt sind kleinere Beutel, grössere nicht. Erlaubte Beutel haben eine Abmessung von ungefähr 20 x 20 cm
Der Inhalt findet im Plastikbeutel problemlos Platz und der Beutel ist vollständig geschlossen
  • Inhalt findet problemlos Platz = Der Inhalt ist deutlich sichtbar
  • Beutel ist vollständig geschlossen = Keine Gegenstände ragen aus dem Beutel heraus, der Beutel ist verschlossen
Erlaubte Ausnahmen gelten...
...wenn die Flüssigkeit während der Reise verbraucht wird und entweder für medizinische Zwecke oder aufgrund einer speziellen Diätserfordernis notwendig ist - dazu gehört auch Babynahrung. Reisende haben gegen Aufforderung die Authentizität der mitgebrachten Flüssigkeiten zu beweisen.
    • a) Die Flüssigkeit wird während der Reise verbraucht, bezieht sich auf die gesamte Reise des Passagiers und ist nicht an die Dauer des Fluges gekoppelt. Ein Passagier, der einen einstündigen Flug nutzt, hat die Erlaubnis, Medikamente in der Menge von mehr als 100 ml oder die nicht im Beutel Platz haben, mitzunehmen (diese Menge reicht auch für eine längere Reise aus); falls der Reisende nicht das Risiko auf sich nimmt, diese Medikamente im registrierten Gepäck zu transportieren. SWISS empfiehlt, diese Auflage je nach persönlicher Situation grosszügig auszulegen.
    • b) Die Flüssigkeit ist für medizinische Zwecke notwendig, bezieht sich auf flüssige Medikamente, die entweder ärztlich verschrieben oder rezeptfrei gekauft sind. Grundsätzlich sind Einschränkungen für rezeptfreie Medikamente (z.B. Nasensprays, Hustensaft, Lösungen für Kontaktlinsen) über die erlaubte Menge hinaus restriktiver, da diese nicht als 'überlebenswichtige“ Medikamente gelten.Zusätzlich sind auch Flüssigkeiten, die keine Medikamente aber für medizinische Zwecke notwendig sind, als Handgepäck erlaubt - Beispiele: Eis (für die Kühlung von z.B. Organen zur Transplantation eingesetzt), Blut oder Blutprodukte sowie 'normale' Flüssigkeiten, wenn deren Gebrauch medizinisch begründet ist (z.B. ein autistischer Passagier 'braucht' seine eigene Colamarke).
    • c) Flüssigkeit ist für eine spezielle Diätserfordernis notwendig, bezieht sich auf Nahrungsmittel, welche die Gesundheit des Reisenden gewährleisten. Beispiele: Babynahrung (vorausgesetzt ein Kleinkind reist mit) oder spezielle Nahrungsmittel wie z.B. Kost für Passagiere mit einer Laktose- oder Gluten-Unverträglichkeit.
    • d) Authentizität:Falls Zweifel aufkommen über die mitgeführte Menge oder darüber, ob die Flüssigkeiten wirklich für medizinische Zwecke oder Diäterfordernisse notwendig ist, ist eine Plausibilitätsprüfung durchzuführen. Es ist möglich, dass die Passagiere aufgefordert werden, die Flüssigkeiten zu kosten oder auf Ihrer Haut einzureiben um zu beweisen, dass diese ungefährlich sind.Bei ärztlich verschriebenen Medikamenten haben die Reisenden zu beweisen, dass die Medikamente für den eigenen Gebrauch bestimmt sind, z.B. wenn das Medikament mit dem eigenen Namen beschriftet ist oder gegen Vorweisung eines ärztlichen Attests.
Zollfreier Verkauf
  • Vor der Sicherheitskontrolle gekauft: Flüssigkeiten, die Sie in einer Verkaufsstelle gekauft haben, die nicht den Sicherheitsbestimmungen unterliegt, sind nicht erlaubt.
  • An einem anderen EU-Flughafen gekauft: Diese Artikel bleiben unangetastet in der versiegelten Verpackung - zusammen mit einem Kaufnachweis. Der Weiterflug erfolgt am gleichen Tag.
  • Hin- und Rückreise: Diese Artikel bleiben unangetastet in der versiegelten Verpackung, zusammen mit einem Kaufnachweis. Die Rückreise erfolgt am gleichen Tag.
  • An Bord gekauft: Die Flüssigkeiten sind versiegelt und manipulationssicher verpackt - ausser für Passagiere, die keinen Weiterflug haben. Die für den Weiterflug versiegelten Verpackungen bleiben verschlossen, bis der endgültige Bestimmungsort erreicht ist.
Verschiedenes
  • Gibt es Unterschiede für Destinationen in der EU und in den USA - welche sind das?
    Passagiere mit dem Reiseziel USA kaufen zollfreie Artikel nur nach der Sicherheitskontrolle oder an Bord des Flugzeuges. In den USA gilt für das maximale Fassungsvermögen einzelner Verpackungen 90 ml, in einem Plastikbeutel. Die EU-Bestimmungen erlauben ein Volumen von 100 ml. Die USA anerkennen die höheren Grenzwerte der EU.
  • Was passiert, wenn ein Passagier in einem EU-Flughafen ankommt und die mitgeführten Flüssigkeiten die erlaubte Menge überschreiten? Oder der Passagier führt eine versiegelte bzw. nicht versiegelte Tasche eines Duty-Free Shops mit?
    Die Sicherheitskontrolle beschlagnahmt diese Artikel. Die Behördern sprechen sich momentan über die Akzeptierung solcher Artikel ab. Eine Änderung der geltenden Regelung in naher Zukunft ist nicht vorgesehen. Wir empfehlen diesen Reisenden, die zollfreien Artikel entweder an Bord der EU-Fluggesellschaft oder am Transferflughafen in der EU zu kaufen.
Hinweise & Tipps
  • Handgepäck in der Kabine
    Allgemein gilt nur das Nötigste mitnehmen. Falls für die Dauer des Fluges absolut notwendig, ist das Mitführen von Flüssigkeiten, Gels, Lotionen und ähnlichem nur in einzelnen Verpackungen mit einem maximalen Fassungsvermögen von 100 ml pro Stück und in einem wiederverschliessbaren Plastikbeutel von maximal 1 Liter Volumen an Bord erlaubt.Der Plastikbeutel ist bei der Sicherheitskontrolle vorzuweisen und vom restlichen Handgepäck getrennt durchleuchten zu lassen.
  • Geprüftes Gepäck beim Check-in
    Packen Sie Ihre Gegenstände und Flüssigkeiten in das überprüfte Gepäck, geben Sie dieses auf. Beachten Sie, dass gefährliche Güter im eingecheckten Gepäck nicht erlaubt sind.
  • Laptops, grössere elektronische Geräte, Jacken und Mäntel
    Für diese Gegenstände ist eine separate Durchleuchtung vorgeschrieben. Stellen Sie diese vor der Sicherheitskontrolle bereit, benutzen Sie die fürs Röntgen vorgesehenen Wannen.