Sicherheitsbestimmungen Handgepäck  Mitnahme von Flüssigkeiten 

Zusätzlich zu den allgemeinen Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck gelten im Flugnetz von SWISS die folgenden Bestimmungen für das Mitführen von Flüssigkeiten im Handgepäck: 

Die geltenden Bestimmungen auf einen Blick

  • Flüssigkeiten, Gels und Cremes dürfen im Handgepäck mitgeführt werden, wenn sie sich in einem Behältnis befinden, welches maximal 100 ml fasst. 
  • Alle Behältnisse mit Flüssigkeiten müssen in einem verschliessbaren, durchsichtigen Plastikbeutel mit einem Volumen von maximal 1 Liter verstaut werden.
  • Spezielle Plastikbeutel sind im Handel und am Flughafen erhältlich.
  • Der Plastikbeutel muss an der Sicherheitskontrolle vorgewiesen werden.
  • Jeder Fluggast darf nur einen Plastikbeutel mit an Bord nehmen.

  • max. 1 Liter Fassungsvermögen 
  • wiederverschließbar (z.B. sog. Zipper)
  • durchsichtig

Größere Mengen von Flüssigkeiten (bis maximal 2 Liter) können mit dem Gepäck aufgegeben werden, sofern es sich nicht um “gefährliche Güter” handelt.

Häufige Fragen (FAQ)

 

Ausnahmen

Medikamente: Unverzichtbare Medikamente in flüssiger Form dürfen mit an Bord genommen werden. Die erlaubte Menge entspricht der während des Flugs benötigten Menge, z. B. Medikamente für Diabetiker. Je nach Situation kann ein ärztliches Attest in englischer Sprache nützlich sein.

Babynahrung: Babymilch und flüssige Babynahrung dürfen von Passagieren, die mit Kleinkindern reisen, mit an Bord genommen werden.

Flüssige Duty-free-Artikel

Beim Transit durch die Schweiz gelten die folgenden Sonderregelungen für flüssige Duty-free-Artikel:

Kaufort Abflug von Destinationen innerhalb der EU, der Schweiz, Norwegens, Kroatiens, Islands, Malaysiens, Singapores, der USA oder Kanadas Abflug von anderen Destinationen weltweit
Am Abreiseflughafen
(nach der Bordkartenkontrolle)
Erlaubt1 Nicht erlaubt
An Bord von SWISS Flügen in die Schweiz Erlaubt1 Erlaubt
Am Flughafen in der Schweiz
(nach der Bordkartenkontrolle)
Erlaubt2 Erlaubt2
An Bord von SWISS Flügen aus der Schweiz Erlaubt Erlaubt
1Ausgenommen Passagiere mit endgültigem Zielort in den USA
 2Bei Passagieren mit endgültigem Zielort in den USA nur in Taxfree-Shops nach der Sicherheitskontrolle.

Die Flüssigkeiten müssen in einem verschlossenen, manipulationssicheren Beutel (gemäss ICAO-Bestimmungen) aufbewahrt werden. In dieser Verpackung muss ausserdem ein hinreichender Kaufnachweis enthalten sein (beim Einkauf an einem Flughafen: ausgestellt innerhalb der letzten 36 Stunden, beim Einkauf an Bord eines Flugzeugs: ausgestellt am Tag der Ankunft).

Sonderbestimmungen für Flüge in die USA

Bei Flügen in die USA dürfen Flüssigkeiten aus Taxfree-Shops nur dann mit an Bord genommen werden, wenn sie nach der Sicherheitskontrolle oder an Bord des Fluges von der Schweiz in die USA gekauft wurden. Ausserhalb dieser Bereiche erworbene Taxfree-Artikel dürfen auch dann nicht mitgeführt werden, wenn sie versiegelt sind.

Reisende mit Anschlussflügen innerhalb der USA müssen die gekauften flüssigen Taxfree-Artikel nach der Landung in den USA zu ihrem registrierten Gepäck geben.