SICHERHEITSBESTIMMUNGEN FÜR HANDGEPÄCK   

Die aktuellen EU-Sicherheitsbestimmungen bzw. Handgepäckregelungen wurden vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) für die Schweiz übernommen und gelten für alle Fluggäste, die innerhalb der EU und der Schweiz abfliegen.

 

Die gültige Regelung auf einen Blick
  • Die Flüssigkeiten sind in einem verschliessbaren, transparenten Plastikbeutel mit einem Volumen von maximal einem Liter zu verstauen
  • Die speziellen Plastikbeutel sind im Handel oder am Flughafen erhältlich
  • Der Plastikbeutel ist an der Sicherheitskontrolle separat vorzuweisen (wie schon heute zum Beispiel die Laptops)
  • Pro Passagier ist nur 1 Beutel an Bord erlaubt

Durch die neuen Handgepäckregelungen der EU kommt es möglicherweise an den Sicherheitskontrollen der europäischen Flughäfen zu verlängerten Wartezeiten. SWISS empfiehlt ihren Passagieren, frühzeitig am Flughafen einzutreffen und die neuen Sicherheitsbestimmungen zu beachten.Häufige Fragen (FAQ)

Wo gelten die Handgepäckregelungen?

Von Nach Erlaubte Flüssigkeiten
Ägypten Irgendwo Max. 100 ml pro Behälter
Max. 1 durchsichtiger Platikbeutel: 1 Liter
Brasilien
Irgendwo
Max. 100 ml pro Behälter
Max. 1 durchsichtiger Plastikbeutel: 1 Liter
China (Volksrep.) Irgendwo Max. 100 ml pro Behälter
Max. 1 durchsichtiger Plastikbeutel: 1 Liter
EU-Land*
Irgendwo Max. 100 ml pro Behälter
Max. 1 durchsichtiger Plastikbeutel: 1 Liter
Hong Kong Irgendwo Max. 100 ml pro Behälter
Max. 1 durchsichtiger Plastikbeutel: 1 Liter
Irgendwo USA Max. 100 ml pro Behälter
Max. 1 durchsichtiger Plastikbeutel: 1 Liter
Indien
Irgendwo Max. 100 ml pro Behälter
Max. 1 durchsichtiger Plastikbeutel: 1 Liter
Island Irgendwo Max. 100 ml pro Behälter
Max. 1 durchsichtiger Plastikbeutel: 1 Liter
Japan Irgendwo Max. 100 ml pro Behälter
Max. 1 durchsichtiger Plastikbeutel: 1 Liter
Kanada
Irgendwo Max. 100 ml pro Behälter
Max. 1 durchsichtiger Plastikbeutel: 1 Liter
Norwegen Irgendwo Max. 100 ml pro Behälter
Max. 1 durchsichtiger Plastikbeutel: 1 Liter
Russland Irgendwo Max. 100 ml pro Behälter
Max. 1 durchsichtiger Plastikbeutel: 1 Liter
Schweiz Irgendwo Max. 100 ml pro Behälter
Max. 1 durchsichtiger Plastikbeutel: 1 Liter
Serbien
Irgendwo Max. 100 ml pro Behälter
Max. 1 durchsichtiger Plastikbeutel: 1 Liter
Singapur Irgendwo Max. 100 ml pro Behälter
Max. 1 durchsichtiger Plastikbeutel: 1 Liter
Südafrika Irgendwo Max. 100 ml pro Behälter
Max. 1 durchsichtiger Plastikbeutel: 1 Liter
Thailand Irgendwo Max. 100 ml pro Behälter
Max. 1 durchsichtiger Plastikbeutel: 1 Liter
Tunesien
Irgendwo Max. 100 ml pro Behälter
Max. 1 durchsichtiger Plastikbeutel: 1 Liter
Vereinigten Arabischen Emiraten Irgendwo Max. 100 ml pro Behälter
Max. 1 durchsichtiger Plastikbeutel: 1 Liter
USA
Irgendwo Max. 100 ml pro Behälter
Max. 1 durchsichtiger Plastikbeutel: 1 Liter

*Die Sicherheitskontrolle an den Flughäfen in Grossbritannien erlaubt pro Passagier nur 1 Stück Handgepäck.

Definition von Flüssigkeit / als Flüssigkeit gelten
  • Cremes
  • Deodorants
  • Duschgels
  • Erdnussbutter
  • Flüssiger Lippenstift, z.B. Gloss
  • Flüssige Mascara
  • Frischkäse
  • Gels
  • Getränke aller Art
  • Haargels
  • Jegliche Art von Schaum
  • Joghurt
  • Mischungen aus Flüssigkeit und festen Stoffen
  • Lotions
  • Öl
  • Paste
  • Parfum
  • Rasierschaum
  • Roll-Deodorants
  • Schokoladenaufstrich
  • Sirup
  • Sprays
  • Sprühdosen
  • Suppen
  • Wasser
  • Weich- und Schmelzkäse, z.B. Camembert
  • Zahnpasta
  • oder Produkte mit ähnlicher Konsistenz
    Nicht als Flüssigkeit betrachtet sind
    • Erdnussbuttersandwich
    • Feste Lippenstifte
    • Hartkäse, z.B. Edamer, Parmesan
    • Puder
    • Sandwich mit Schokoladenaufstrich
    • Talkumpuder
    Medikamente
    Erlaubt sind unverzichtbare Medikamente in flüssiger Form. Die Menge entspricht dem Bedarf für den Flug, zum Beispiel Medikamente für Diabetiker. Je nach Situation ist ein ein ärztliches Zeugnis in englischer Sprache hilfreich.

    Babynahrung
    Erlaubt sind Babymilch und flüssige Babynahrung.
      
    Bestimmungen für den Plastikbeutel

    SWISS empfiehlt den Passagieren bereits beim Packen, Flüssigkeiten und Medikamente usw. in einen handelsüblichen transparenten und verschliessbaren Plastikbeutel einzupacken. Das Volumen des Plastikbeutels beträgt nicht mehr als 1 Liter. Die Plastikbeutel sind im Handel erhältlich.

    Flüssigkeiten aus dem zollfreien Verkauf am Flughafen
    • Flüssigkeiten, die Sie vor der Sicherheitskontrolle gekauft haben
      Die Flüssigkeiten sind in einer verschliessbaren, manipulationssicheren Verpackung aufzubewahren. Im gleichen Behältnis ist der Nachweis über den Kauf des Artikels am Tag des Abfluges des betreffenden Flughafens zu hinterlegen.
    • Flüssigkeiten, die Sie nach der Sicherheitskontrolle gekauft haben
      Diese Flüssigkeiten sind erlaubt. Für Passagiere mit einem Anschlussflug gilt ebenfalls die Aufbewahrung in einer verschliessbaren, manipulationssicheren Verpackung, welche den Kaufnachweis am Tag des Fluges des betreffenden Flughafens enthält.
    • Flüssigkeiten, die Sie an einem anderen EU-Flughafen (Schweiz, Island, Norwegen) gekauft haben
      Diese Flüssigkeiten sind erlaubt. Für alle Passagiere gilt die Aufbewahrung in einer verschliessbaren, manipulationssicheren Verpackung, welche den Kaufnachweis am Tag des Fluges des betreffenden Flughafens enthält.
    • Flüssigkeiten aus dem zollfreien Verkauf an Bord
      Diese Flüssigkeiten sind erlaubt, auch von der Sicherheitskontrolle des jeweiligen Transfer-Flughafens. Für alle Passagiere gilt die Aufbewahrung in einer veschliessbaren, manipulationssicheren Verpackung, welche den Kaufnachweis für den Kauf an Bord am Tag des Fluges enthält.

    Regelung für Hin- und Rückflüge am gleichen Tag
    Fluggästen mit einem Hin- und Rückflug am selben Tag ist es erlaubt, Flüssigkeiten mitzuführen, welche sie an Bord gekauft haben. Voraussetzung ist eine verschliessbare, manipulationssichere Verpackung, welche den Nachweis des Bordkaufs enthält.

    Spezialregelung USA-Flüge
    Flüssigkeiten aus dem Taxfree-Verkauf für Flüge in die USA sind nur beim Kauf in der speziell bestimmten USA-Sicherheitszone erlaubt. Diese befindet sich nach der Sicherheitskontrolle. Taxfree-Einkäufe ausserhalb dieser Zone sind auch mit Versiegelung an Bord nicht erlaubt.

    Beispiel: Sie reisen von Athen via Zürich nach New York. Welche Regelungen kommen zur Anwendung?

    Taxfree-Kauf von Flüssigkeiten in Athen
    Nicht erlaubt
    Flug Athen – Zürich (Duty Free)
    Nicht erlaubt

    Taxfree-Kauf Zürich vor Sicherheitskontrolle
    Nicht erlaubt
    Taxfree-Shop nach der Sicherheitskontrolle nur in der speziell bestimmten USA-Sicherheitszone
    Erlaubt
    Kauf von Flüssigkeiten an Bord Flug Zürich – New York
    Erlaubt

    Reisende mit Anschlussflügen müssen diese Gegenstände (einschliesslich an Bord gekaufter Duty-Free-Waren) nach der Landung in den USA zu ihrem registrierten, aufgegebenen Gepäck geben, da in den ganzen USA dieselben Sicherheitsvorkehrungen gültig sind.

    Informationen für Reisende mit Abflug von einem Flughafen ausserhalb der EU und einem Transfer in der Schweiz
    Grundsätzlich gelten die Sicherheitsbestimmungen des ursprünglichen Abflughafens. Zusätzlich sind auch die Sicherheitsbestimmungen des Transferflughafens in der Schweiz zu berücksichtigen. Flüssigkeiten aus dem Duty Free Shop Ihres Abflughafens ausserhalb der EU oder der Schweiz sind auf Ihrem Weiterflug, auch im versiegelten Zustand, nicht erlaubt. (Ausnahme: Singapur)

    Flüssige Duty Free Artikel kaufen Sie uneingeschränkt, wenn
    • Die Artikel aus dem Bordkauf Ihres SWISS Fluges in die Schweiz (ausgenommen Ihr Reiseziel sind die USA) stammen.
    • Die Artikel aus dem Kauf in den Duty Free Shops bei Ihrer Zwischenlandung in der Schweiz stammen.

    Für alle diese Artikel gilt nach dem Kauf die Versiegelung, damit Sie ungehindert durch die Sicherheitskontrollen an allen Flughäfen in der Schweiz oder in den EU-Staaten gelangen.