Aus Sicherheitsgründen dürfen Sie gewisse Gegenstände nicht im Handgepäck befördern. Verstauen Sie diese in dem Gepäck, dass Sie beim Check-in aufgeben.
- Waffen aller Art, auch Imitationen und Spielzeug
- Messer aller Art
- Rasierklingen
- Metallscheren
Sportschläger/-artikel
- Baseball-Schläger
- Golfschläger
- Billiardqueues
- Sonstige Schlaggegenstände
- Skistöcke
Anderes
- Korkenzieher
- Schraubenzieher
- Stricknadeln
- Fahrradketten
- Gehstöcke mit Metallspitzen
- Eispickel
Die Sicherheitskontrolle am Flughafen beschlagnahmt alle gefundenen verbotenen Gegenstände. SWISS ist nicht haftbar für die beschlagnahmten Gegenstände. Diese Bestimmungen gelten auch für Gegenstände, die Sie am Flughafen kaufen.