Verbotene Gegenstände im Handgepäck   

Aus Sicherheitsgründen dürfen bestimmte Gegenstände nicht im Handgepäck mitgenommen werden. Verstauen Sie diese in dem Gepäck, dass Sie beim Check-in aufgeben.

Waffen, ausgenommen Sport/Jagdwaffen

  • Waffen aller Art, auch Imitationen und Spielzeug
  • Signalpistolen und Startpistolen
  • Bögen, Armbrüste und Harpunen

Schockgeräte

  • Schockgeräte wie Elektroschockwaffen, Taser-Waffen und Schockstäbe
  • Tierbetäubungsgeräte und Schlachtgeräte

Spitze oder scharfkantige Gegenstände

  • Gegenstände zum Hacken, Zerlegen oder Zerteilen wie Äxte, Beile und Hacken
  • Eispickel
  • Rasierklingen
  • Kartonschneider
  • Messer mit einer Klingenlänge von über 6 cm
  • Scheren mit einer Klingenlänge von über 6 cm ab Scherengelenk
  • Spitze oder scharfkantige Kampfsportgeräte
  • Schwerter und Säbel

Werkzeuge

  • Brecheisen
  • Bohrer und Bohrerbits, einschliesslich tragbarer schnurloser Akkuschrauber
  • Werkzeuge mit einer Klingen- oder Schaftlänge von über 6 cm, die als Waffe verwendet werden könnten, wie beispielsweise Schraubenzieher oder Meissel
  • Sägen, einschliesslich tragbarer schnurloser Motorsägen
  • Lötlampen
  • Bolzenschuss- und Nagelgeräte

Stumpfe Geräte

  • Baseball- und Softballschläger
  • Schlaggeräte oder Stöcke, wie beispielsweise Gummiknüppel, Totschläger, Schlagstöcke, Kampfsportgeräte

Die Sicherheitskontrolle am Flughafen beschlagnahmt alle gefundenen verbotenen Gegenstände. SWISS ist nicht haftbar für die beschlagnahmten Gegenstände. Diese Bestimmungen gelten auch für Gegenstände, die Sie am Flughafen kaufen.