VERBOTENE GEGENSTÄNDE IM HANDGEPÄCK   

Aus Sicherheitsgründen dürfen Sie gewisse Gegenstände nicht im Handgepäck befördern. Verstauen Sie diese in dem Gepäck, dass Sie beim Check-in aufgeben.

Waffen und Klingen, ausgenommen Sport/Jagdwaffen
  • Waffen aller Art, auch Imitationen und Spielzeug
  • Messer aller Art
  • Rasierklingen
  • Metallscheren
Sportschläger/-artikel
  • Baseball-Schläger
  • Golfschläger
  • Billiardqueues
  • Sonstige Schlaggegenstände
  • Skistöcke
Anderes
  • Korkenzieher
  • Schraubenzieher
  • Stricknadeln
  • Fahrradketten
  • Gehstöcke mit Metallspitzen
  • Eispickel

Die Sicherheitskontrolle am Flughafen beschlagnahmt alle gefundenen verbotenen Gegenstände. SWISS ist nicht haftbar für die beschlagnahmten Gegenstände. Diese Bestimmungen gelten auch für Gegenstände, die Sie am Flughafen kaufen.