Folgende Gegenstände dürfen weder im Handgepäck noch im eingecheckten Gepäck mitgeführt werden:
Gebrauchsgegenstände
- Aktentaschen/Diplomatenkoffer mit Alarmvorrichtung
- Primäre (nicht aufladbare) Lithiumbatterien und -zellen; ausgenommen sind Batterien von Mobiltelefonen und Notebooks (aufladbar)
Entzündliche Stoffe
- Entzündliche, nicht entflammbare, tiefgekühlte und giftige Treibgase
- Feuerzeug-Gas
- Camping-Gas
- Leicht entzündliche Feststoffe wie Streichhölzer und andere feuergefährliche und selbstentzündliche
- Gegenstände die bei Kontakt mit Wasser entzündliche Gase frei setzen
- Entzündliche Flüssigkeiten wie Lacke, Verdünner oder Lösungsmittel
Gase, Gasbehälter, Gegenstände die Gase freisetzen
- Reizgase wie Pfefferspray, K.O.-Spray usw.
- Kohlendioxidbehälter zur Mineralwasserbereitung
- Butangasflaschen
- Sauerstoffflaschen
- Gasflaschen
Gesundheitsgefährdende Güter, Gegenstände die schädliche Stoffe freisetzen
- Radioaktives Material
- Giftige und ansteckende Substanzen (Viren und Bakterien)
Andere gefährliche Güter und Stoffe
- Explosivstoffe, Munition, Feuerwerk und Leuchtraketen
- Oxidierende Stoffe wie Bleichmittel und Peroxyde
- Ätzende Stoffe: Säuren, Quecksilber, Thermometer, die Quecksilber enthalten, Barometer, Alkali- und Zellbatterieflüssigkeiten
- Magnetisierende Gegenstände und andere als gefährlich einzustufende Stoffe
Ausnahmen
Einige Medikamente und für medizinische Zwecke genutzte Instrumente, Toilettenartikel und Alkohol, wenn diese in kleinen Mengen und nur für den eigenen Gebrauch mit an Bord kommen.
Kontakt
Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein bestimmter Gegenstand oder Stoff als gefährlich eingestuft ist und damit nicht für den Check-In zugelassen ist, erkundigen Sie sich bei SWISS.