GENERELL VERBOTENE GEGENSTÄNDE  HANDGEPÄCK UND EINGECHECKTES GEPÄCK 

Folgende Gegenstände dürfen aus Sicherheitsgründen weder im Handgepäck noch im eingecheckten Gepäck mitgeführt werden:

Gebrauchsgegenstände
  • Aktentaschen/Diplomatenkoffer mit Alarmvorrichtung
  • Primäre (nicht aufladbare) Lithiumbatterien und -zellen; ausgenommen sind Batterien von Mobiltelefonen und Notebooks (aufladbar)
Entzündliche Stoffe
  • Entzündliche, nicht entflammbare, tiefgekühlte und giftige Treibgase
  • Feuerzeug-Gas
  • Camping-Gas
  • Camping Ofen
  • Lockenwickler mit Kohlenwasserstoff
  • Leicht entzündliche Feststoffe wie Streichhölzer und andere feuergefährliche und selbstentzündliche
  • Gegenstände die bei Kontakt mit Wasser entzündliche Gase frei setzen
  • Entzündliche Flüssigkeiten wie Lacke, Verdünner oder Lösungsmittel
Gase, Gasbehälter, Gegenstände die Gase freisetzen
  • Reizgase wie Pfefferspray, K.O.-Spray usw.
  • Kohlendioxidbehälter zur Mineralwasserbereitung
  • Butangasflaschen
  • Gasflaschen
Gesundheitsgefährdende Güter, Gegenstände die schädliche Stoffe freisetzen
  • Radioaktives Material
  • Giftige und ansteckende Substanzen (Viren und Bakterien)
Andere gefährliche Güter und Stoffe
  • Explosivstoffe, Munition, Feuerwerk und Leuchtraketen
  • Oxidierende Stoffe wie Bleichmittel und Peroxyde
  • Ätzende Stoffe: Säuren, Quecksilber, Alkali- und Zellbatterieflüssigkeiten
  • Magnetisierende Gegenstände und andere als gefährlich einzustufende Stoffe

Kontakt
Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein bestimmter Gegenstand oder Stoff als gefährlich eingestuft ist und damit nicht für den Check-In zugelassen ist, erkundigen Sie sich bei SWISS.