Hier finden Sie spezielle Regelungen für Schusswaffen und deren Munition. Informationen zu Gebühren und weiteren Sportausrüstungen finden Sie auf der Seite des Sportgepäcks.
Sportpistolen, Revolver und JagdgewehreSie sind im abgefertigten Gepäck aufzugeben. Dabei sind folgende Vorschriften einzuhalten:
- Waffen müssen entladen sein
- Waffen müssen für die Beförderung in den speziell dafür vorgesehenen Transportbehältnissen verpackt sein
- Transportbehälter für Gewehre sind bei SWISS bestellbar
Wichtig:
Der Passagier ist für die Einhaltung der Zollvorschriften, die Einfuhrgenehmigung oder andere amtlich verlangte Dokumente verantwortlich. Sowohl für die Ein- als auch Durchreise eines Landes.
Munition und Kleinkaliber-Sportwaffen
Sie sind im abgefertigten Gepäck aufzugeben. Pro Passagier sind maximal 5 kg an Munition der Sorten 1.4S, UN 0012, UN 0014 erlaubt. Der Transport der Munition ist der Fluggesellschaft im Voraus zu melden. Für den Transport gelten folgende Vorschriften:
- Die Munition muss von der Schusswaffe getrennt verpackt sein
- Die Munition muss in einem festen Behälter aus Holz, Metall oder Faserplatte verpackt sein
- Die Munition muss im Behälter geschützt sein vor Erschütterung und Bewegung
- Die Munition muss derart verpackt sein, dass eine zufällige Selbstauslösung verunmöglicht ist