Hier finden Sie spezielle Regelungen für Schusswaffen und deren Munition. Informationen zu Gebühren und weiteren Sportausrüstungen finden Sie auf der Seite des Sportgepäcks.
Check-in mit Sport- und Jagdwaffen
Wir empfehlen Ihnen als Passagier mit Sport- oder Jagdwaffe, sich mindestens 90 Minuten vor Abflug an einem Check-in Schalter zu melden.
Sportpistolen, Revolver und Jagdgewehre
Sie sind im abgefertigten Gepäck aufzugeben. Dabei sind folgende Vorschriften einzuhalten:
- Waffen müssen entladen sein
- Waffen müssen für die Beförderung in den speziell dafür vorgesehenen Transportbehältnissen verpackt sein
- Transportbehälter für Gewehre sind bei SWISS bestellbar
Wichtig: Der Passagier ist für die Einhaltung der Zollvorschriften, die Einfuhrgenehmigung oder andere amtlich verlangte Dokumente verantwortlich. Sowohl für die Ein- als auch Durchreise eines Landes.
Munition und Kleinkaliber-Sportwaffen
Sie sind im abgefertigten Gepäck aufzugeben. Pro Passagier sind maximal 5 kg an Munition der Sorten 1.4S, UN 0012, UN 0014 erlaubt. Der Transport der Munition ist der Fluggesellschaft im Voraus zu melden. Für den Transport gelten folgende Vorschriften:
- Die Munition muss von der Schusswaffe getrennt verpackt sein
- Die Munition muss in einem festen Behälter aus Holz, Metall oder Faserplatte verpackt sein
- Die Munition muss im Behälter geschützt sein vor Erschütterung und Bewegung
- Die Munition muss derart verpackt sein, dass eine zufällige Selbstauslösung verunmöglicht ist
- Vorschrift für Flüge von/nach Südafrika: Munition muss in abschliessbaren Munitionskisten verpackt sein.