Detaillierte Informationen

Für detailliertere Informationen wenden Sie sich bitte an unseren medizinischen Dienst. 

Tipps für Flugreisen

Jetlag vermeiden, an Bord bewegen und Druck ausgleichen. Wir geben Ihnen einfache aber wertvolle Tipps mit auf die Reise. 

Gesundheitsratgeber

Gesundheitsratgeber   

 

Hier finden Sie nützliche Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema "Fliegen und Gesundheit". Falls Sie unter einer Krankheit oder einer körperlichen Beeinträchtigung leiden oder unter Medikation stehen, besprechen Sie Ihre geplante Reise auf jeden Fall mit Ihrem Arzt.

  • Schwangerschaft: Was muss ich beachten, wenn ich schwanger bin? 

    Bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche, bzw. bis vier Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin, können werdende Mütter mit einer einfachen und unkomplizierten Schwangerschaft auf Swiss Flügen reisen. Bei mehrfacher und unkomplizierter Schwangerschaft ist ein Flug bis Ende 32. Schwangerschaftswoche möglich.

    Obwohl werdende Mütter nicht dazu verpflichtet sind, empfehlen wir nach der 28. Schwangerschaftswoche ein ärztliches Attest mit zu führen, in dem ausgewiesen ist, dass die Schwangerschaft unkompliziert verläuft und die Patientin nicht an der Flugreise hindert. Auch soll der erwartete Entbindungstermin aufgeführt sein.

    Während der gesamten Schwangerschaftszeit besteht zudem ein erhöhtes Thromboserisiko, deshalb unser Tipp: Während des Fluges genügend trinken und Stützstrümpfe tragen. Am besten, Sie sprechen vor einer geplanten Flugreise mit Ihrem behandelnden Arzt, um eventuell vorhandene zusätzliche Risiken auszuschließen.

    Falls Sie unsicher sind ob eine Flugreise in Ihrem Fall ratsam ist, kontaktieren Sie direkt SWISS Medical Services.

  • Ernährung: Kann ich für den Flug spezielle Mahlzeiten bestellen? 

    Wir bieten auf allen Interkontinentalflügen kostenlose Spezialmenüs an. Sie können Ihre Mahlzeiten bereits bei Ihrer Buchung auf swiss.com (Schritt 4, Optionen) auswählen. Um die gewünschten Mahlzeiten zu finden, sehen Sie sich bitte unsere grosse Auswahl an Spezialmenüs und deren Zutatenlisten an.

    SWISS Spezialmenüs
  • Diabetes: Was muss ich als Diabetiker beachten? 

    Wenn Sie Diabetiker sind, sollten Sie bei Ihrem Flug und auf der Reise folgende Hinweise beachten.

    1. Medikation
    Besprechen Sie die Art und Anzahl der Insulininjektionen, die Sie mitnehmen müssen, mit Ihrem Arzt. Wir empfehlen Ihnen, die doppelte Menge der benötigten Medikamente und Materialien mitzunehmen, sowohl im Handgepäck als auch im Koffer. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass Sie in jedem Fall ausreichend versorgt sind.

    Bitten Sie Ihren Arzt, einen Injektionszeitplan für den Flug und die Reise aufzustellen.

    2. Reisen in andere Zeitzonen
    Reisen nach Westen: Ihr Tag ist länger als sonst. Besprechen Sie mit Ihrem Arzt, ob Sie eine zusätzliche Mahlzeit zu sich nehmen und eine zusätzliche Insulindosis injizieren sollten. 

    Reisen nach Osten: Ihr Tag ist kürzer als sonst. Es empfiehlt sich, Ihre Insulindosis entsprechend zu verringern. Besprechen Sie dies mit Ihrem Arzt.

    3. Spritzen an Bord
    Unter Umständen müssen Sie während des Flugs Insulin injizieren und daher Spritzen mit an Bord nehmen. In diesem Fall brauchen Sie unbedingt ein ärztliches Attest für die Sicherheitskontrolle.

  • Thrombose: Was muss ich über Reisethrombosen wissen? 

    Langes, unbewegliches Sitzen kann zur Bildung eines Blutgerinnsels (Thrombus) in den Venen führen, die dadurch ganz oder teilweise verstopft werden. Eine solche Thrombose betrifft überwiegend die untere Körperhälfte, z. B. die Beinvenen.

    Um einer Thrombose vorzubeugen, sollten Sie während des Fluges ausreichend trinken, sich so viel wie möglich bewegen und Ihre Beine häufig beugen und strecken.

    Falls bei Ihnen zusätzliche Risikofaktoren bestehen (z. B. frühere Thrombosen oder Lungenembolien, Gerinnungsstörungen, Herzinsuffizienz oder chronische Veneninsuffizienz) sollten Sie vor der Reise ärztlichen Rat einholen. Insbesondere sollten Sie mit Ihrem Arzt besprechen, ob Kompressionsstrümpfe empfehlenswert sind und ob ein gerinnungshemmendes Medikament erforderlich ist.

  • Impfung: Brauche ich spezielle Impfungen für meinen Zielort? 

    Holen Sie spätestens 4 - 6 Wochen vor Ihrer Reise ärztlichen Rat zu den erforderlichen und vorgeschriebenen Impfungen und anderen empfohlenen Schutzmassnahmen ein.

    Unser medizinischer Dienst, SWISS Medical Services, bietet Ihnen medizinischen Rat, Informationen zu Krankheiten in tropischen Regionen und den wichtigsten Impfungen.

  • Krankeit und Operation: Kann ich trotz Krankheit oder nach einer Operation fliegen? 

    Wenn Sie an einer akuten Erkrankung leiden oder kürzlich operiert worden sind, müssen Sie besonders vorsichtig sein. Reisen kann anstrengend sein, daher ist es ratsam, Ihre Flugreise zu verschieben, wenn Sie sich der Anstrengung nicht gewachsen fühlen.

    Bitte vergewissern Sie sich, in welchen Fällen Sie nicht fliegen dürfen. Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, vor einem geplanten Flug ärztlichen Rat einzuholen und abzuklären, ob Sie körperlich zu der Reise in der Lage sind.

  • Einschränkung: In welchen Fällen ist es untersagt zu fliegen? 

    Taucher
    Sie dürfen nicht fliegen, wenn Sie 24 Stunden vor Abflug noch getaucht sind. Ausserdem sollten Sie einen Arzt konsultieren, falls Sie beim Auftauchen Schwierigkeiten hatten.

    Körperliche Gesundheitsstörungen
    Wenn Sie an einer der folgenden gesundheitlichen Störungen leiden, dürfen Sie nicht fliegen:

    • Akute Erkältungen und schwere fiebrige Erkrankungen 
    • Schwere Herz- oder Lungenerkrankungen: Atembeschwerden, kürzlich erlittener Herzinfarkt, instabile Angina pectoris, instabile Herzinsuffizienz und Pneumothorax 
    • Kürzlich erlittener Schlaganfall 
    • Schwere Anämie 
    • Infektionskrankheiten wie Windpocken 
    • Kürzlich durchgeführte Operationen, insbesondere Bauch- und Thorax-Operationen 
    • Bestimmte akute psychische Erkrankungen
  • Nussallergie: Was muss ich beachten, wenn ich allergisch auf Nüsse bin? 
    Uns ist bekannt, dass manche Fluggäste allergisch auf Nüsse reagieren. Wir servieren Nussprodukte, und in allen Mahlzeiten und Imbissen können Spuren unspezifischer Nussinhaltsstoffe enthalten sein. Wir treffen keinerlei Vorkehrungen, um nussfrei zu sein. Darüber hinaus können auch andere Passagiere Nüsse mit an Bord bringen. Daher können wir bei einem von SWISS betriebenen Flug keine nussfreie Umgebung garantieren. Wir empfehlen Ihnen, das Ausmass Ihrer Allergien und sonstigen gesundheitlichen Probleme zu berücksichtigen und abzuwägen, ob eine Flugreise in puncto allergischer Reaktionen für Sie die richtige Wahl ist.
  • Ärztliches Attest: Wann benötige ich ein ärztliches Attest? 
    In den folgenden Fällen empfehlen wir Reisenden, zu ihrer eigenen Sicherheit oder aufgrund geltender Sicherheitsvorschriften ein ärztliches Attest mit sich zu führen:
    • Herzschrittmacher oder implantierte Metallteile (künstliche Gelenke, Metallvorrichtungen bei Brüchen) – Zeigen Sie Ihr Attest den Sicherheitsangestellten vor dem Durchlaufen der Sicherheitskontrolle.
    • Diabetiker und Personen mit chronischen Krankheiten, die Medikamente mit sich führen müssen: Attest mit Angabe der Diagnose und der erforderlichen Medikation.
    • Zielländer, in denen bestimmte Impfungen vorgeschrieben sind:  Impfbescheinigung/Impfbuch.
    • Injektionsspritzen, die zu medizinischen Zwecken mitgeführt werden.
    • Abhängig vom Grad der Beeinträchtigung benötigt SWISS unter Umständen ein SAF/MEDIF-Formular (PDF).