Medizinische Ausrüstung   

 

Wenn Sie Ihre eigene medizinische Ausrüstung mit an Bord nehmen wollen, informieren Sie uns bitte schon bei der Buchung. Für mache Geräte benötigen Sie eine technische und/oder medizinische Freigabe. Nachstehend finden Sie eine Reihe von Informationen über medizinische Ausrüstungsgegenstände, die auf unseren Flügen häufig genutzt werden. 

  • Persönlicher Rollstuhl   
    Sie können Ihren eigenen zusammenklappbaren Rollstuhl mitnehmen. Bitte teilen Sie uns vorab die Masse, das Gewicht und den Rollstuhltyp mit.
    • Begeben Sie sich mit Ihrem persönlichen (nicht akkubetriebenen) Rollstuhl zum Flugsteig. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen beim Einsteigen und verstauen Ihren Rollstuhl.
    • Wir werden Ihnen Ihren Rollstuhl nach Möglichkeit beim Aussteigen wieder zur Verfügung stellen. Anderenfalls wird Ihnen am Ankunftflughaben ein Rollstuhl zur Verfügung gestellt, der Sie zur Gepäckabholung bringt.
    • Akkubetriebene Rollstühle sind nach dem Check-in nicht mehr gestattet. Unsere Mitarbeiter bringen Sie mit einem Ersatzrollstuhl zum Flugsteig.
    • Ihr Rollstuhl wird kostenlos im Frachtraum transportiert.
    • Bitte beachten Sie: Aus Sicherheitsgründen gelten die folgenden Regeln für Rollstühle mit Akku. Vor dem Check-in müssen die Akkus sicher am Rollstuhl angebracht und die Pole isoliert werden, um versehentliche Kurzschlüsse zu verhindern.

    Rollstühle an Bord

    Auf Langstreckenflügen helfen wir Ihnen mit unseren speziell entwickelten Bordrollstühlen auf dem Weg zur Toilette.

  • Sauerstoff 
    • Der Gebrauch persönlicher Flaschen an Bord ist nicht gestattet.
    • Wir stellen Ihnen eigene Sauerstoffflaschen zum Gebrauch an Bord zur Verfügung.
    • Die Sauerstoffflasche wird vorab an Ihrem Sitz angebracht und ist gebrauchsfertig, wenn Sie eintreffen. 
    • Bestellen Sie Sauerstoff mindestens 72 Stunden vor Abflug. Die Sauerstoffbereitstellung wird nach Eingang der Bezahlung der damit verbundenen Kosten bestätigt.
    • Medizinische Angaben müssen auf dem  SAF/MEDIF-Formular (PDF) gemacht werden.
  • Medikamente 
    • Trotz der Sicherheitsvorschriften für das Handgepäck sind unverzichtbare Medikamente in flüssiger Form an Bord erlaubt, z. B. Medikamente für Diabetiker.
    • Die erlaubte Menge entspricht der während des Flugs benötigten Menge.
    • Je nach Situation kann ein ärztliches Attest in englischer Sprache nützlich sein.
  • Spritzen zum medizinischen Gebrauch 
    Wir empfehlen Ihnen, aufgrund der geltenden Sicherheitsvorschriften ein ärztliches Attest mit sich zu führen.
  • Tragbarer Sauerstoffkonzentrator (POC)/CPAP-Gerät 

    POC: Zusammen mit den medizinischen Details (PDF) bitten wir Sie ausserdem das POC-Formular (PDF) zu lesen und auszufüllen. Bitte senden Sie beide Formulare spätestens 3 Tage vor Abflug an den medizinischen Dienst von Swiss.
    Email: medicalservices@swiss.com

    CPAP: Falls Sie planen, ein CPAP-Gerät an Bord zu gebrauchen, lesen Sie bitte das CPAP-Infoblatt (PDF) und befolgen Sie die dort aufgeführten Anweisungen. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich..