Buchen Sie Ihr Haustier vor Reisebeginn

Der Transport in der Kabine ist kostenpflichtig. Sie erhalten ein separates Ticket. Wenn Sie Tiere auf einem SWISS Flug mitnehmen wollen, melden Sie diese bei der Buchung an.

Transport von Tieren  Unterwegs mit dem treuen Freund 

Bei SWISS fliegt Ihr Haustier auf dem gesamten Streckennetz mit. Ganz nah bei Ihnen in der Kabine oder unter Kabinenbedingungen im Gepäckraum des Flugzeugs. Geniessen Sie Ihre Flugreise zusammen mit Ihrem treuen Freund.

Der Transport von Tieren auf dem Luftweg unterliegt gesetzlichen Regelungen, die sich von Land zu Land stark unterscheiden. Legen Sie uns für den Transport alle notwendigen Originalunterlagen vor; Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrpapiere sowie Gesundheits- und Impfbescheinigungen und buchen Sie den Transport Ihres Haustieres bei uns im Voraus. Ist das Tier nicht korrekt geimpft, muss der Tierhalter selbst für den Rückflug des Tieres und sich selbst aufkommen.

Transport in der Kabine
Folgende Haustiere sind in der Kabine erlaubt 
  • Hunde und Katzen
  • Hunde mit Schutz- oder Hilfsfunktionen, z.B. Führhunde für Menschen mit einer Sehbehinderung
Voraussetzungen für den Transport in der Kabine
  • Sauber, gesund, ungefährlich, riecht nicht
  • Nicht trächtig
  • Belästigt die Passagiere nicht
  • Wiegt inklusive Behälter nicht mehr als 8 Kilogramm
  • Ist in einem sauberen, auslaufsicheren, ausbruchsicheren und kratzfesten, weichen Behälter gehalten. Das Haustier findet darin genügend Platz. Der freie Aufenthalt an Bord ist nicht erlaubt
  • Behälter mit maximal 115 cm für Länge, Breite und Höhe
  • Während des ganzen Fluges bleibt der Behälter unter Ihrem Sitz verstaut

Hinweis: In First und Business Class bei Flügen mit Airbus 330/340 ist es aufgrund der Beschaffenheit der Sitze nicht möglich, das Haustier unter dem Sitz zu verstauen. Für Start und Landung ist in diesem Fall die Plazierung in der Garderobe, der Gepäckablage oder eventuell unter einem Sitz in der Economy Class vorgesehen.

Hunde mit Schutz- oder Hilfsfunktionen haben bezüglich Grösse und Gewicht keine Einschränkungen und dürfen gratis und ohne Behälter in der Kabine mitgenommen werden.

Transport im Gepäckraum
Im geeigneten Behälter reist Ihr treuer Freund sicher im Gepäckraum des Flugzeuges mit. Temperatur und Luftdruck sind den Bedingungen in der Kabine ähnlich. Ein Besuch ist während des Fluges nicht möglich. Bei SWISS checken Sie zusammen mit Ihrem Tier ein. Bei SWISS erhalten Sie alle Informationen rund um die Buchung, Kosten und den Ablauf für den Check-In Ihres Tieres.

Voraussetzungen für den Transport im Gepäckraum
  • Sauber, gesund, ungefährlich, riecht nicht
  • Nicht trächtig
  • Ist in einem geeigneten Behälter oder Transportkäfig (Pet Pack) untergebracht, hat genügend Futter und Wasser für die Reisedauer


Transport als Fracht
Bei vielen Reisezielen bietet diese Art der Beförderung eine preisgünstige Alternative gegenüber dem Transport im Gepäckraum. Die Sicherheit und der Komfort Ihres Tieres hat bei SWISS auch in diesem Fall oberste Priorität. Ihr Tier reist entweder mit demselben Flugzeug wie Sie oder mit einem anderen. Kontaktieren Sie Swiss WorldCargo unter der Telefonnummer +41 44 564 54 54 für mehr Informationen über die Buchung, Kosten und den Ablauf für diesen Service.

Swiss WorldCargo Richtlinien für Transportbehälter
Für das Wohl Ihres Tieres hat die internationale Luftfahrtbehörde IATA Richtlinien definiert. SWISS hält sich im Interesse der Tiere streng an diese Festlegungen für Beschaffenheit, Aussehen und Mindestgrösse. Befestigen Sie dazu das IATA-Etikett „Live Animals“ am Behälter.


Reisen in die Schweiz mit Hund oder Katze

Bei Direktflügen in die Schweiz findet eine Zollkontrolle am Flughafen statt. Dabei fällt eine Gebühr von CHF 88,- an. Sollte das Tier nicht den Einfuhrbedingungen entsprechen, wird es durch den grenztierärztlichen Dienst konfisziert und muss unverzüglich in das Ursprungsland zurück transportiert werden. Die Kosten trägt die Person, welche das Tier eingeführt hat. Falls ein Rücktransport innerhalb von 10 Tagen nicht möglich ist, muss das Tier eingeschläfert werden.

Besuchen Sie die Website des Bundesamt für Veterinärwesen  für weitere Informationen.