Informationen zur US DOT Verfügung 14 CF Part 382

(+1) 202-366-2220 (voice)
(+1) 202-366-0511 (TTY)

Telefon gebührenfrei in den USA:
1 800 778 4838 (voice)
1 800 455 9880 (TTY)


Air Consumer Protection Division
C–75, U.S. Department of Transportation,
1200 New Jersey Ave., SE.,
West Building, Room W96–432,
Washington, DC 20590

reservation und Kontakt

Informieren Sie uns rechtzeitig vorab telefonisch über Ihre Bedürfnisse

Menschen mit Behinderung  Spezielle Dienste auf Wunsch 

Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität haben bei Flugreisen Anspruch auf eine Beförderung gemäss der EU Verfügung Nr. 1107/2006 vom 5. Juli 2006 und der US DOT Verfügung 14 CF Part 382 (siehe Informationsbox rechts).

Stimmen Sie mit Ihrem Hausarzt Ihre geplante Flugreise ab, fragen Sie nach den notwendigen Vorbereitungen. Reservieren Sie danach rechtzeitig Ihren Flug, mindestens zwei Tage vor Abflug und informieren Sie uns telefonisch über Ihre Bedürfnisse.

Die besondere Betreuung richtet sich nach der Art und dem Grad der gesundheitlichen Einschränkung:


Passagiere mit einer Gehbehinderung (Rollstuhl)

An den Flughäfen Zürich und Genf sowie dem EuroAirport Basel und den meisten Flughäfen ausserhalb der Schweiz kümmert sich ausgebildetes Personal um Passagiere mit Behinderung. An den Flughäfen bieten wir Ihnen kostenlose Rollstühle und/oder Transportfahrzeuge, mit Begleitpersonal für Abflug und Ankunft. Für Passagiere mit Rollstühlen empfehlen wir, sich 90 Minuten vor Abflug am Check-In Schalter einzufinden.

Langstreckenflüge: Auf Anfrage unterstützen wir Sie mit unserem eigens entwickelten Bordrollstuhl.

Eigener Rollstuhl: Geben Sie bei Ihrer Buchung Grösse und Gewicht an, der Transport im Frachtraum ist kostenlos.

Beachten Sie: Rollstühle mit Trocken-, Gel- oder auslaufsicheren Nass-Batterien lassen sich aus Sicherheitsgründen nur im Frachtraum transportieren. Die Batterien sind vor dem Flug zu sichern, abzuklemmen und die Pole zu isolieren. Nicht auslaufsichere Nass-Batterien entsprechen nicht den Sicherheitsbestimmungen und sind vom Transport ausgeschlossen.

In manchen Fällen benötigen wir ein ärztliches Zeugnis bzw. INCAD Formular. Dieses Formular enthält alle notwendigen Angaben und ist bei SWISS hinterlegt – Ihre Buchung mit Rollstuhl ist damit vereinfacht.


Passagiere mit einer Hör- oder Sehbehinderung
Auf Wunsch stellen wir Ihnen am Flughafen einen Begleitdienst zur Verfügung. Der Transport  von ausgewiesenen Führhunden in der Kabine ist kostenlos. Teilen Sie uns bei der Buchung mit, wenn Sie einen Führhund auf Ihre Flugreise mitnehmen.

Beachten Sie: Für Tiere gelten in vielen Ländern strenge Impfbestimmungen. Bei fehlenden Papieren oder Nachweisen besteht die Möglichkeit, dass das Zielland die Einreise z.B. des Hundes verweigert.



Passagiere mit einem ärztlichen Attest/Zeugnis
Je nach Situation und geltenden Sicherheitsbestimmungen ist es notwendig, ein ärztliches Zeugnis mitzunehmen und bei Abflug und Ankunft vorzuweisen. In diesen Fällen benötigt SWISS eine ärztliche Bescheinigung für einen reibungslosen Verlauf Ihrer Reise:

  • Bei akuter Erkrankung oder bei Unfall
  • Nach einer Operation
  • Wenn eine Bahre oder Sauerstoff notwendig ist
  • Als Passagier, der aufgrund des Gesundheitszustandes eine Begleitperson als Hilfe braucht. Unser Bordpersonal übernimmt keine pflegerischen Aufgaben

INCAD Formular (PDF)

Bitte kontaktieren Sie unsere Reservierungszentrale bei Unsicherheiten oder weiteren Fragen.