Ärztliche Zeugnisse  Sicher ist sicher 

SWISS empfiehlt Reisenden in folgenden speziellen Fällen und zu ihrer eigenen Sicherheit oder aufgrund geltender Sicherheitsbestimmungen für den Flug ein ärztliches Zeugnis mitzunehmen und vorzuweisen
  • Herzschrittmacher oder eingepflanzte Metallteile (künstliche Gelenke, Metallteile nach Knochenbrüchen) – vor dem Passieren der Sicherheitskontrolle
  • Diabetiker und chronisch Kranke mit Medikamentenbedarf (Zeugnis mit Diagnose und Medikamenten)
  • Zielländer, für die bestimmte Impfvorschriften gelten (Impfpass)
  • Mitführen von Spritzen aus medizinischen Gründen

Je nach Grad der Einschränkung verlangt SWISS ein INCAD Formular. Dieses vom internationalen Luftfahrtverband IATA herausgegebene Formular enthält die für die Reiseorganisation notwendigen Daten sowie die für SWISS wichtigen Informationen vom behandelnden Arzt.
Verlangen Sie das Formular bei der Buchung und senden Sie dieses mindestens 3 Arbeitstage vor Ihrem Abflug an den medizinischen Dienst der SWISS (Fax Nummer +41 58 584 68 45).

Ein INCAD benötigen Sie
  • Bei akuter Erkrankung oder bei Unfall
  • Nach einer Operation
  • Wenn eine Bahre oder Sauerstoff notwendig ist
  • Als Passagier, der aufgrund des Gesundheitszustandes eine Begleitperson als Hilfe braucht. Unser Bordpersonal übernimmt keine pflegerischen Aufgaben

Vielflieger mit chronischer, stabiler Krankheit oder Behinderung
Lassen Sie sich ein sogenanntes FREMEC ausstellen. Damit erübrigt sich die wiederholte Einreichung eines INCAD. Weitere Informationen zu INCAD und FREMEC erhalten Sie bei unserem medizinischen Dienst: medicalservices@swiss.com.