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Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck

Bitte beachten Sie die Sicherheitsbestimmungen für das Handgepäck.

Handgepäck

Handgepäck   

Immer mehr Flughäfen setzen die Handgepäckvorschriften durch. Auch SWISS ist bestrebt, Probleme durch übermässiges Handgepäck zu vermeiden. Ziel ist Ihre persönliche Sicherheit und Ihr Komfort an Bord.

Beachten Sie unsere Handgepäckbestimmungen und ersparen Sie sich damit ein eventuelles Umpacken Ihres Reisegepäcks am Check-In Schalter. Gepäckstücke, welche die Bestimmungen überschreiten, sind einzuchecken. Die Bestimmungen entsprechen jeweils Ihrer Buchungsklasse.

SWISS
First
SWISS
Business
SWISS
Economy
Anzahl Gepäckstücke 2 2 1
Abmessungen pro Gepäckstück 55 x 40 x 23 cm 55 x 40 x 23 cm 55 x 40 x 23 cm
Gewicht pro Gepäckstück 8kg 8kg 8kg
Als Handgepäck akzeptieren wir auch einen zusammenfaltbaren Kleidersack mit den Höchstabmessungen 57 x 54 x 15 cm.

Das Handgepäck darf keine gefährlichen Gegenstände enthalten und ist unter dem Sitz vor Ihnen oder in der Gepäckablage sicher zu verstauen, damit es nicht herausfallen kann.

In Ausnahmefällen bitten wir unsere Fluggäste ihr Handgepäck einzuchecken. Das geschieht vor allem auf Flügen, die wir mit einem kleineren Flugzeugtyp bedienen. Passagiere der SWISS Economy haben Anrecht auf 1 Handgepäck.

Zusätzlich zum Handgepäck ist für Erwachsene und Kinder (2-11 Jahre) ein weiterer persönlicher Gegenstand an Bord erlaubt.

Eine Damenhandtasche oder eine Laptoptasche oder eine Schultertragtasche mit maximalen Dimensionen von 40 x 30 x 10 cm.

Reisen mit einem Kleinkind – die folgenden Gegenstände dürfen mit an Bord gebracht werden

  • 1 Baby-Trage oder 
  • 1 zusammenklappbarer Kinderwagen (im Gepäckraum) oder
  •  1 Autositz

Ab 1. April darf Babynahrung nicht mehr in einer separaten Tasche an Bord genommen werden, sondern muss im Handgepäck oder im weiteren persönlichen Gegenstand mitgeführt werden.

Für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität 

  • bis zu 2 Faltrollstühle (im Gepäckraum)
  • 1 Paar Krücken und / oder Arm- / Beinschienen oder jegliche Art Prothesen
  • Medizinische Geräte (z.B. Blutwäschemittel in der für die Reise benötigten Menge) auf die Sie angewiesen sind

Verstauen an Bord

Handgepäck ist an Bord zu verstauen. Das erste Gepäckstück ist unter dem Sitz vor Ihnen zu platzieren (wenn möglich), das zweite in der Gepäckablage.

Ab 1. April ist es nicht mehr erlaubt, folgende Gegenstände separat an Bord zu nehmen.

  • 1 Mantel oder Decke
  • 1 Schirm oder Gehstock
  • 1 kleine Kamera oder ein Fernglas
  • Lesestoff für die Reise

Die Gegenstände müssen im Handgepäck oder im weiteren persönlichen Gegenstand mitgeführt werden.