Häufig gestellte Fragen zum Gepäck

In der Regel gilt für SWISS-Flüge folgende Freigepäckmenge:

Kontinentalstrecken

  • SWISS Economy: 1 x 23 kg (kein Freigepäck im Economy Basic und Economy Light-Tarif)

  • SWISS Business: 2 x 32 kg (Business Comfort-Tarif: 1 x 32 kg)

Interkontinentalstrecken

  • SWISS Economy: 1 x 23 kg (kein Freigepäck im Light-Tarif)

  • SWISS Premium Economy: 2 x 23 kg (Premium Economy Light-Tarif: 1 x 23 kg)

  • SWISS Business: 2 x 32 kg (Business Light-Tarif: 1 x 32 kg)

  • SWISS First: 3 x 32 kg

Die Gepäckstücke dürfen eine Gesamtgrösse von 158 cm (Breite + Höhe + Tiefe) nicht überschreiten.

Die Gepäckbestimmungen können auf einigen Strecken variieren. Auf Flügen, die von einer Partnerfluggesellschaft durchgeführt werden, gelten die Bestimmungen der ausführenden Fluggesellschaft.

Ein aufgegebenes Gepäckstück darf die Gesamtgrösse von 158 cm (Breite + Höhe + Tiefe) nicht überschreiten. Wenn Ihr Gepäckstück diese Grenze überschreitet, erhebt SWISS eine Gebühr für Übergepäck. Übergepäck darf die Gesamtgrösse von 292 cm (Breite + Höhe + Tiefe) nicht überschreiten.

Wenn Sie eine Reise mit mehr als einer Fluggesellschaft buchen, gelten die Gepäckbestimmungen derjenigen Fluggesellschaft, die die wichtigste Teilstrecke der Reiseroute fliegt (in der Regel die geografisch längste Strecke) und unter deren Flugnummer diese Strecke gebucht wurde. Dies gilt unabhängig davon, welche Fluggesellschaft den Flug tatsächlich ausführt. Informationen zu den Gepäckbestimmungen unserer Partnerfluggesellschaften finden Sie hier.

Wir befördern auch gern Gepäckstücke, die zu schwer oder zu gross sind, jedoch gegen eine zusätzliche Gebühr pro Flugstrecke.

Wir befördern gern zusätzliches Gepäck für Sie gegen eine zusätzliche Gebühr pro Flugstrecke. Wenn Sie mehr als vier zusätzliche Gepäckstücke mitnehmen möchten, müssen Sie dies vorab bei unserem Service Center anmelden.

Alle Tarife erlauben die Mitnahme eines persönlichen Gegenstands (40 x 30 x 15 cm).

In der Regel gilt auf SWISS-Flügen folgende Grenze für Handgepäck:

  • SWISS Economy: 1 x 8 kg (Kein Handgepäck im  SWISS Economy Basic Tarif auf Kurz- und Mittelstrecken)
  • SWISS Premium Economy: 1 x 8 kg
  • SWISS Business: 2 x 8 kg
  • SWISS First: 2 x 8 kg

Das Handgepäck darf die Abmessungen von 55 x 40 x 23 cm nicht überschreiten. Die Gepäckbestimmungen können auf einigen Strecken abweichen. Auf Flügen, die von einer Partnerfluggesellschaft durchgeführt werden, gelten die Bestimmungen der ausführenden FluggesellschaftDer Link wird in einem neuen Browser-Tab geöffnet. Für Kleinkinder, die auf dem Schoss eines Erwachsenen sitzen, ist die Mitnahme von Handgepäck nicht gestattet.

Sie dürfen dringend benötigte Medikamente in flüssiger Form an Bord mitnehmen. Sie dürfen jedoch nur so viel mitnehmen, wie Sie während des Fluges benötigen. Wir empfehlen Ihnen, ein ärztliches Attest für solche Medikamente in englischer Sprache mit sich zu führen.

Für Flüssigkeiten, Gels, Cremes und Lotionen gelten folgende Beschränkungen:

  1. Flüssigkeiten müssen in einem Behälter mit einem maximalen Fassungsvermögen von 100 ml oder 100 g transportiert werden.
  2. Die Behälter müssen in einem wiederverschliessbaren durchsichtigen Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvermögen von 1 Liter transportiert werden.
  3. Pro Person ist nur ein Beutel zulässig (erhältlich im Einzelhandel/am Flughafen).
  4. Der Beutel und alle Behälter müssen ordnungsgemäss verschlossen und bei der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.

Auf SWISS-Flügen darf flüssige Babynahrung mitgeführt werden. Auf Interkontinental-Flügen bieten wir spezielle Babynahrung (Frucht- und Gemüsepürees) an. Babymahlzeiten können bis zu 48 Stunden vor Abflug entweder bei der Buchung oder über unser Service Centre bestellt werden.

In der Regel dürfen Sie Flüssigkeiten in Ihrem aufgegebenen Gepäck mitführen. Für bestimmte Flüssigkeiten und Sprühdosen gelten jedoch besondere Regeln. Flüssigkeiten, die unter die Kategorie der verbotenen Gegenstände fallen, dürfen nicht mitgeführt werden.

Eine Liste der Gegenstände, die an Bord verboten sind, finden Sie unter Verbotene Gegenstände im Handgepäck.

Grundsätzlich dürfen Gegenstände, die die Gesundheit und Sicherheit der Fluggäste gefährden könnten, nicht an Bord des Flugzeugs transportiert werden. Eine Liste der Gegenstände, die an Bord nicht erlaubt sind, finden Sie unter Gefahrgut.

Ihre Sportausrüstung wird kostenlos befördert, wenn Sie Ihre Freigepäckmenge nicht überschreiten und nicht mit einem Economy Basic Tarif auf Kurz- und Mittelstrecken oder Economy Light-Tarif reisen. Es fallen nur Gebühren an, wenn Sie mehr Gepäckstücke als zulässig mitführen oder wenn Ihr Gepäck das zulässige Gewicht oder die zulässige Grösse überschreitet. Melden Sie Ihre Sportausrüstung rechtzeitig über das Service Centre an.

Sie können Ihr Musikinstrument mit in die Kabine nehmen. Sie können es als Handgepäck mitführen oder müssen je nach Grösse und Gewicht ein zusätzliches Ticket kaufen.

Kleine Musikinstrumente dürfen kostenlos in die Kabine mitgenommen werden (ausgenommen im Economy Basic Tarif auf Kurz- und Mittelstrecken), sofern sie verpackt sind und ihre Abmessungen (Höhe + Breite + Länge) 125 cm und ihr Gewicht 8 kg nicht überschreiten. 

Bitte beachten Sie, dass Ihr Musikinstrument ein zulässiges Handgepäckstück (55 x 40 x 23 cm) ersetzt und dass Ihnen möglicherweise kein weiteres Handgepäck an Bord gestattet wird.

Darüber hinaus kann ein persönlicher Gegenstand (maximal 40 x 30 x 15 cm) mit an Bord genommen werden.

Sie können Ihr Musikinstrument auch als zusätzliches Gepäck mitbringen und einchecken.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Musikinstrument in einem Hartschalenkoffer mit möglichst wenig Spielraum und ausreichender Polsterung verpackt werden muss. Nur so können wir gewährleisten, dass es während des Transports im Frachtraum nicht beschädigt wird. Dies gilt auch für Musikinstrumente, die nicht als Handgepäck in der Kabine mitgeführt werden können und kurzfristig verladen werden müssen. Herkömmliche Transporttaschen sind nicht für den Lufttransport geeignet.

Bitte kontaktieren Sie unser Servicecenter, wenn Ihr Musikinstrument die Abmessungen von 125 cm (Höhe + Breite + Länge) oder das Gewicht von 8 kg überschreitet, da Sie in diesem Fall einen zusätzlichen Sitzplatz buchen müssen. Sie müssen dies gleichzeitig mit der Buchung Ihres Tickets tun. Die Preise für die Mitnahme Ihres Musikinstruments hängen von den verfügbaren Ticketpreisen ab.

Musikinstrumente, die Sie Ihrer Buchung zur Beförderung in der Kabine hinzufügen möchten, dürfen die folgenden Grössen- und Gewichtsvorgaben nicht überschreiten:

  • 155 x 42 x 25 cm (Höhe x Breite x Länge) für Musikinstrumente, die auf dem Boden vor dem Sitz stehen.
  • 110 x 42 x 50 cm (Höhe x Breite x Länge) für am Sitz befestigte Musikinstrumente.
  • Maximalgewicht 75 kg

Grundsätzlich ist es nicht gestattet, Schusswaffen an Bord mitzunehmen. Für den Transport von Sport- und Jagdwaffen sowie Munition gelten besondere Vorschriften. Die Waffe und die Munition müssen in getrennten Behältern verpackt und in einem oder mehreren Gepäckstücken aufgegeben werden. Weitere Informationen zum Transport von Sport- und Jagdwaffen finden Sie im Abschnitt „Sondergepäck“.

Wenn Sie Ihr Gepäck oder andere Gegenstände als Fracht versenden möchten, können Sie gern die Dienste von SWISS WorldCargoDer Link wird in einem neuen Browser-Tab geöffnet nutzen. Ihre Fragen zu Fracht und unbegleiteten Sendungen beantworten wir gern online.

Falls Ihr Gepäck bei Ihrer Ankunft fehlt oder beschädigt ist oder falls Sie es am Flughafen oder an Bord vergessen haben, finden Sie Informationen zum weiteren Vorgehen auf der Seite Gepäckunregelmässigkeiten.

Ihr Aufgabegepäck darf kein Geld, keine Medikamente, Schlüssel, Schmuck, Edelmetalle, Computer, persönliche elektronische Geräte, Inhaberpapiere, Wertpapiere oder andere Wertgegenstände, Geschäftsunterlagen, Pässe oder andere Ausweisdokumente oder Musterstücke enthalten.