Handgepäck
Ein reibungsloses Boarding beginnt am Gate. Bitte beachten Sie die für Ihre Reiseklasse geltenden Handgepäck-Bestimmungen, einschliesslich der Anzahl der Gepäckstücke sowie der Grenzen für Abmessungen und Gewicht. Kleinere Taschen werden am besten unter dem Sitz vor Ihnen verstaut.
Handgepäck-Bestimmungen
Kurz- und Mittelstreckenflüge
Economy Basic
1 persönlicher Gegenstand
max. 40 × 30 × 15 cm
Economy Light, Comfort, Comfort Green & Flex
1 persönlicher Gegenstand
max. 40 × 30 × 15 cm
1 Handgepäckstück
max. 8 kg
max. 55 × 40 × 23 cm
Business Comfort, Comfort Green & Flex
1 persönlicher Gegenstand
max. 40 × 30 × 15 cm
2 Handgepäckstücke
max. 8 kg
max. 55 × 40 × 23 cm
Langstreckenflüge
Economy
1 persönlicher Gegenstand
max. 40 × 30 × 15 cm
1 Handgepäckstück
max. 8 kg
max. 55 × 40 × 23 cm
Premium Economy
1 persönlicher Gegenstand
max. 40 × 30 × 15 cm
1 Handgepäckstück
max. 8 kg
max. 55 × 40 × 23 cm
Business
1 persönlicher Gegenstand
max. 40 × 30 × 15 cm
2 Handgepäckstücke
max. 8 kg
max. 55 × 40 × 23 cm
First
1 persönlicher Gegenstand
max. 40 × 30 × 15 cm
2 Handgepäckstücke
max. 8 kg
max. 55 × 40 × 23 cm
Je nach Flugzeugtyp bzw. Sicherheitsanforderungen der nationalen Behörden können in Ausnahmefällen zusätzliche Einschränkungen gelten. Diese können auch Gäste betreffen, die in SWISS First und SWISS Business reisen.
Die Anzahl der erlaubten Handgepäckstücke für HON Circle Mitglieder, Senatoren, Frequent Traveller und Gäste mit Star Alliance Gold oder Silver Status richtet sich nach ihrer jeweiligen Reiseklasse. Eine Ausnahme gilt für den Economy Basic-Tarif auf Kurz- und Mittelstrecken. Miles & More-Mitglieder mit HON Circle Status, Senator oder Star Alliance Gold, die im Economy Basic-Tarif auf Kurz- und Mittelstrecken reisen, können zusätzlich zum persönlichen Gegenstand auch ein Handgepäckstück kostenlos in der Kabine transportieren. Weitere Informationen zu Economy Basic
Zusätzliche in der Kabine erlaubte Gegenstände
Die folgenden besonderen Gegenstände dürfen nur im Rahmen Ihres Handgepäck-Kontingents mit an Bord genommen werden:
Faltbarer Kleidersack
(max. 57 × 54 × 15 cm und 8 kg)
Klappbarer Kinderwagen
1 pro Kleinkind (Pocket-Buggy)
Zollfreie Einkäufe
Ihr zollfreier Einkauf gilt nicht als zusätzliches Gepäckstück; es darf nicht dazu führen, dass die zulässige Handgepäckmenge überschritten wird.
Kleine Musikinstrumente
(max. 55 × 40 × 23 cm und 8 kg)
Für die Mitnahme von Musikinstrumenten gelten besondere Regeln.
Bitte beachten Sie, dass der Economy Basic Tarif auf Kurz- und Mittelstreckenflügen nur einen persönlichen Gegenstand (max. 40 x 30 x 15 cm) umfasst.
Für die Mitnahme von Musikinstrumenten gelten besondere Regeln.
* Ihre zollfreien Einkäufe im Duty-Free-Bereich gelten nicht als zusätzliches zulässiges Gepäckstück. In dieser Hinsicht darf die zulässige Handgepäckmenge nicht überschritten werden.
Zusätzlich zum zulässigen Handgepäck für ihre Reiseklasse können Erwachsene und Kinder mit eigenem Sitzplatz die folgenden Gegenstände kostenlos mit an Bord nehmen:
Pro Kleinkind: entweder eine Babytragetasche oder ein Kindersitz
Mobilitätshilfen, zum Beispiel Gehhilfen, orthopädische Geräte und andere Prothesen sowie medizinische Geräte
Für die Mitnahme von Mobilitätshilfen und medizinischen Geräten gelten besondere Regeln.
Nicht-regelkonformes Handgepäck
Wenn Sie mit weniger Gepäck reisen und die Gepäckvorschriften einhalten, bedeutet dies kürzere Warteschlangen bei der Sicherheitskontrolle, mehr Komfort an Bord und Sie leisten einen Beitrag zur Pünktlichkeit Ihres Fluges. Daher überprüfen wir am Flughafen die Anzahl, das Gewicht und die Abmessungen des Handgepäcks. Bitte beachten Sie, dass jeder Gegenstand, der zum Gate gebracht wird, unabhängig von Ihrem zulässigen Aufgabegepäck als Handgepäck gilt.
Wenn Ihr Handgepäck die geltenden Anforderungen nicht erfüllt, checken wir es am Check-in-Schalter oder am Gate ein und transportieren es im Gepäckraum. Bitte beachten Sie, dass die anfallenden Gebühren höher sind als bei im Voraus gebuchtem Gepäck. Diese Gebühren können nur per Debit- oder Kreditkarte bezahlt werden. Der Betrag hängt von Ihrer Flugstrecke ab und liegt zwischen 60 CHF und 110 CHF / 60 EUR und 110 EUR / 75 USD und 125 USD.
Handgepäck auf stark ausgelasteten Flügen
Auf stark ausgelasteten Flügen kann der begrenzte Platz in der Gepäckablage dazu führen, dass einige konforme Handgepäckstücke ebenfalls im Gepäckraum transportiert werden müssen. Wir benachrichtigen Sie vor Ihrem Flug per E-Mail und geben Ihnen die Möglichkeit, Ihr konformes Handgepäck kostenlos aufzugeben.
Bitte entfernen Sie alle Wertsachen, Medikamente, die Sie während der Reise benötigen, sowie alle batterie- oder akkubetriebenen Geräte wie Tablets, Smartphones, Laptops, Powerbanks und E-Zigaretten und nehmen Sie diese mit in die Kabine.
Verstauen von Handgepäck an Bord
Freie Gänge und optimal genutzte Gepäckablagen verhindern ein Stolpern und sorgen für einen reibungslosen Ablauf des Boardings. So verstauen Sie Ihr Handgepäck:
Grosse Handgepäckstücke
Grosse Handgepäckstücke wie Trolleys sollten so kompakt wie möglich in der Gepäckablage über Ihrem Sitz verstaut werden.
Persönliche Gegenstände
Persönliche Gegenstände wie Handtaschen, Einkaufs- oder Laptoptaschen werden am besten unter dem Sitz vor Ihnen verstaut.
Jacken und Mäntel
Jacken und Mäntel können in Griffnähe an den Kleiderhaken am Sitz vor Ihnen aufgehängt werden.
Bitte beachten Sie: Die Gepäckablagen über den Notausgangsreihen sind für Fluggäste reserviert, die in diesen Reihen sitzen.
Auf vollbesetzten Flügen mit kleineren Flugzeugen können Sie ausnahmsweise aufgefordert werden, grössere Handgepäckstücke für den Transport im Gepäckraum aufzugeben. Sie werden Ihnen beim Ausstieg direkt an der Flugzeugtreppe zurückgegeben. Dies dient Ihrer Sicherheit und Ihrem Komfort.
Regionale Besonderheiten und Ausnahmen
Einige Länder, wie die USA, haben strengere Handgepäck-Bestimmungen.
Auf bestimmten Regionalflügen oder bei länderspezifischen Regeln (z. B. Flügen ab Indien und den USA) müssen Gäste in SWISS First und SWISS Business möglicherweise auch ihr zweites Handgepäckstück aufgeben.
Bitte beachten Sie auch unsere Liste verbotener und gefährlicher Gegenstände. Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Reise auf der Internetseite Ihres Abflughafens über die örtlichen Bestimmungen.
Häufig gestellte Fragen zu Handgepäck
Bei Reisen mit mehreren Fluggesellschaften gelten für jeden einzelnen Flug die Handgepäck-Regeln der jeweils durchführenden Fluggesellschaft. Dazu gehören auch Flüge, die von einer anderen Fluggesellschaft unter einer SWISS-Flugnummer (z. B. LX123) durchgeführt werden – auch in diesen Fällen gelten die Handgepäck-Regeln der jeweils durchführenden Fluggesellschaft. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Reise die Handgepäck-Regeln für jeden Ihrer Flüge auf den Websites der jeweiligen durchführenden Fluggesellschaften, und orientieren Sie sich an den strengsten Regeln.
Wenn Ihr Handgepäck aufgrund des begrenzten Platzes in den Gepäckablagen im Gepäckraum transportiert werden muss, wird es im Voraus mit einem Gepäckanhänger versehen, genau wie Aufgabegepäck. Am Zielflughafen holen Sie es wie gewohnt am Gepäckband ab. Bitte entfernen Sie alle Wertsachen, Medikamente, die Sie während der Reise benötigen, sowie alle batterie- oder akkubetriebenen Geräte wie Tablets, Smartphones, Laptops, Powerbanks und E-Zigaretten, bevor Ihr Handgepäck verladen wird. Diese Artikel können in der Kabine in Ihrem persönlichen Gegenstand transportiert werden.
Mitnahme gefährlicher Güter im Handgepäck
Aus Sicherheitsgründen ist es per Gesetz verboten, bestimmte Gegenstände in Ihrem Handgepäck mitzuführen. Verbotene Gegenstände werden an der Sicherheitskontrolle des Flughafens beschlagnahmt. Es wird keine Ausnahme gewährt. Dies gilt auch für Artikel, die vor Abflug am Flughafen gekauft wurden. SWISS übernimmt keine Haftung für konfiszierte Artikel.
Daher ist es wichtig, dass Sie sich vor Ihrer Reise mit den Regeln vertraut machen und Ihr Gepäck richtig packen. So vermeiden Sie Stress und Verluste.
Zusätzlich zu den aufgeführten gefährlichen Gütern sind einige andere Gefahrgüter aus Sicherheitsgründen verboten für den Transport.
Flüssigkeiten im Handgepäck
Die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck unterliegt besonderen gesetzlichen Bestimmungen.
Für alle SWISS-Flüge gelten die folgenden Bestimmungen:
Neue Regeln am Flughafen Zürich
Gäste, die ihre Reise in Zürich antreten und die Sicherheitskontrolle passieren, dürfen Flüssigkeitsbehälter mit einer Kapazität von bis zu 2 Litern im Handgepäck mitführen. Es gilt Folgendes:
- Doppelwandige Behälter (z. B. Thermoflaschen) dürfen nur leer durch die Sicherheitskontrolle gebracht werden.
- Bitte zeigen Sie analoge Fotofilme vor der Kontrolle vor, damit diese bei Bedarf separat überprüft werden können.
Ausgenommen sind die Sicherheitskontrollen im Umsteigebereich (für Anschlussflüge) und in der SWISS First Lounge A am Flughafen Zürich.
Allgemeine Bestimmungen für andere Flughäfen
Die Bestimmungen für Flüssigkeiten können je nach Abflughafen variieren. Wir empfehlen, vor jeder Reise die aktuellen Regeln auf der Website des jeweiligen Abflughafens zu überprüfen – auch bei Anschlussflügen. An den meisten Flughäfen gelten folgende Standardregeln:
- Flüssigkeiten müssen in einem Behälter mit einem maximalen Fassungsvermögen von 100 ml transportiert werden. Beachten Sie, dass die auf dem Behälter aufgedruckte maximale Kapazität gilt, nicht die tatsächliche Menge im Behälter.
- Die Behälter müssen in einem wiederverschliessbaren durchsichtigen Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvermögen von 1 Liter transportiert werden.
- Pro Person ist nur ein Beutel zulässig (erhältlich im Einzelhandel/am Flughafen).
- Der Beutel mit allen Behältern muss ordnungsgemäss verschlossen und bei der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.
Was gilt im Handgepäck als Flüssigkeit?
Als Flüssigkeiten gelten Pasten, Lotionen, Mischungen aus Flüssigkeiten und Feststoffen sowie der Inhalt von Druckbehältern wie Zahnpasta, Haargel, Getränke, Suppen, Sirup, Parfüm, Rasierschaum und anderen Artikeln mit ähnlicher Konsistenz sowie Sprays, Aerosole und Gele.
Welche Ausnahmen gibt es?
Bei Anschlussflügen an einem EU-Flughafen müssen flüssige Duty-Free-Artikel, die an einem internationalen Flughafen oder an Bord eines Flugzeugs ausserhalb der EU erworben wurden, in einem versiegelten Sicherheitsbeutel transportiert werden, der am Ort des Kaufs ausgehändigt wird. Der Verkaufsbeleg muss dem Beutel beigefügt sein.
Passagiere mit Anschlussflug innerhalb der USA müssen diese zollfreien Flüssigkeiten nach der Landung in den USA in ihrem registrierten Aufgabegepäck verstauen.
Gegenstände und Behälter, die nicht den Abmessungen entsprechen, dürfen nicht als Handgepäck mit an Bord genommen werden und werden bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen entsorgt.
Diese Bestimmungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Die lokale Auslegung liegt in der Verantwortung der zuständigen Behörden. SWISS hat darauf keinen Einfluss.
Informieren Sie sich bitte vor Ihrem Flug auf der Website Ihres Abflughafens, welche lokale Bestimmungen gelten.