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Handgepäck

Ein geregelter Ablauf an Bord beginnt schon am Gate. Bitte beachten Sie die für Ihre Reiseklasse geltenden Vorschriften zu Anzahl, Grösse und Gewicht Ihres Handgepäcks. Kleinere Taschen verstauen Sie am besten unter dem Vordersitz vor Ihnen. 

Handgepäcksregeln nach Reiseklassen 

Kurz- und Mittelstrecke

Economy Basic

max. 40 × 30 × 15 cm

Economy Light, Comfort, Comfort Green & Flex

max. 40 × 30 × 15 cm

max. 8 kg
max. 55 × 40 × 23 cm

Business Comfort, Comfort Green & Flex

max. 40 × 30 × 15 cm

max. 8 kg
max. 55 × 40 × 23 cm

Langstrecke

Economy

max. 40 × 30 × 15 cm

max. 8 kg
max. 55 × 40 × 23 cm

Premium Economy

max. 40 × 30 × 15 cm

max. 8 kg
max. 55 × 40 × 23 cm

Business

max. 40 × 30 × 15 cm

max. 8 kg
max. 55 × 40 × 23 cm

First

max. 40 × 30 × 15 cm

max. 8 kg
max. 55 × 40 × 23 cm

Abhängig vom eingesetzten Flugzeugtyp oder den Sicherheitsauflagen nationaler Behörden sind in Ausnahmefällen weitere Einschränkungen möglich. Diese gelten gegebenenfalls auch für unsere Gäste in SWISS First und SWISS Business.

Die erlaubte Handgepäcksmenge für HON Circle Member, Senatoren, Frequent Traveller und Gäste mit Star Alliance Gold oder Silber Status richtet sich nach der jeweiligen Reiseklasse. Davon ausgenommen ist der Economy Basic Tarif auf Kurz- und Mittelstrecken. Miles & More Mitglieder mit HON Circle, Senatoren sowie Star Alliance Gold Status haben im Economy Basic Tarif auf Kurz- und Mittelstrecken die Möglichkeit, zusätzlich zum persönlichen Gegenstand ein Handgepäckstück kostenfrei mit in die Kabine zu nehmen.

Weitere erlaubte Gepäckstücke in der Kabine

Folgende spezielle Gegenstände dürfen Sie nur im Rahmen Ihrer erlaubten Handgepäcksmenge mit an Bord nehmen:

Zusammenfaltbarer Kleidersack 

(max. 57 × 54 × 15 cm und 8 kg)

Faltbarer Kinderbuggy

1 × pro Kleinkind (Pocket Buggy)

Einkauf im Duty Free Bereich* 

Kleine Musikinstrumente

(max. 55 × 40 × 23 cm und 8 kg)

Bitte beachten, dass der Economy Basic Tarif auf Kurz-und Mittelstrecken nur einen persönlichen Gegenstand (40 x 30 x 15 cm) enthält.

Für den Transport von Musikinstrumenten gelten spezielle Regeln.

*Ihr Einkauf im Duty-Free Bereich ist kein zusätzliches erlaubtes Gepäckstück und die erlaubte Handgepäcksmenge darf hierdurch nicht überschritten werden.

Zusätzlich zum erlaubten Handgepäck in Ihrer Reiseklasse dürfen Erwachsene und Kinder mit eigenem Sitzplatz folgende Gegenstände kostenfrei mit an Bord nehmen:

Pro Kleinkind entweder ein Babytragekorb oder ein Kindersitz 

Mobilitätshilfen wie Gehhilfen, orthopädische Hilfsmittel und sonstige Prothesen sowie medizinische Geräte

Für den Transport von Mobilitätshilfen und medizinischen Geräten gelten bestimmte Voraussetzungen.

Nicht regelkonformes Handgepäck

Mit weniger und regelkonformen Handgepäck vermeiden Sie lange Wartezeiten an den Sicherheitskontrollen, geniessen mehr Komfort an Bord und tragen zur Pünktlichkeit Ihres Fluges bei. Daher überprüfen wir Menge, Gewicht und Masse Ihres Handgepäcks am Flughafen. Bitte beachten Sie, dass jedes Gepäckstück, das mit zum Gate gebracht wird, als Handgepäckstück zählt. Dies gilt unabhängig von der Freigepäckmenge. 

Entspricht Ihr Handgepäck nicht den geltenden Vorgaben, geben wir es am Check-in-Schalter oder Gate für Sie auf und befördern es im Frachtraum. Bitte beachten Sie, dass die anfallenden Gebühren höher sind als bei vorab gebuchtem Gepäck und nur per Debit- und Kreditkarte beglichen werden können. Die Höhe richtet sich nach Ihrer Strecke und beträgt CHF 60.– bis 110.– / € 60 bis 110 / $ 75 bis 125.

Handgepäck bei Flügen mit hoher Auslastung

Bei Flügen mit hoher Auslastung muss aufgrund des begrenzten Stauraums an Bord auch ein Teil des regelkonformen Handgepäcks in den Laderaum verladen werden. Wir informieren Sie hierüber bereits vor Ihrem Flug per E-Mail und geben Ihnen die Möglichkeit, Ihr regelkonformes Handgepäck kostenlos am Check-in abzugeben.

Entnehmen Sie bitte in beiden Fällen Ihre Wertsachen und für die Reise benötigte Medikamente sowie batterie- und akkubetriebene Geräte wie Tablets, Smartphones, Laptops, Powerbanks oder E-Zigaretten und bringen Sie diese mit in die Kabine.

Richtiges Verstauen von Handgepäck an Bord

Freie Gänge und effizient genutzte Staufächer verhindern Stolperfallen und sorgen für einen schnellen Einsteigevorgang. So verstauen Sie Ihr Handgepäck optimal:

Grosse Handgepäckstücke

Grosse Handgepäckstücke, wie beispielsweise Trolleys, verstauen Sie bitte möglichst platzsparend im Staufach über Ihrem Sitzplatz.

Persönliche Gegenstände

Persönliche Gegenstände wie Handtaschen, Einkaufstaschen oder Laptoptaschen, platzieren Sie am besten unter Ihrem Vordersitz. 

Jacken und Mäntel 

Jacken und Mäntel können Sie griffbereit am Garderobenhaken Ihres Vordersitzes aufhängen.

Wichtig: Die Staufächer über den Notausgangsreihen sind den dort sitzenden Passagieren vorbehalten.

Auf ausgebuchten Flügen mit kleineren Flugzeugen kann es ausnahmsweise vorkommen, dass Sie grösseres Handgepäck abgeben müssen und dieses beim Aussteigen an der Flugzeugtreppe wieder zurückerhalten. Dies geschieht zu Ihrer Sicherheit und für Ihren Komfort.

Regionale Besonderheiten und Ausnahmefälle

Manche Länder, wie beispielsweise die USA, haben strengere Vorschriften für Handgepäck.

Bei einigen regionalen Flügen oder bei länderspezifischen Abweichungen (z.B. Flüge ab Indien und den USA) müssen auch Gäste in der First und Business Class ihr zweites Handgepäckstück abgeben.

Bitte beachten Sie ausserdem unsere Liste verbotener und gefährlicher Gegenstände. Informieren Sie sich vor Ihrer Flugreise auf der Webseite Ihres Flughafens über die lokalen Bestimmungen.

Häufig gestellte Fragen zu Handgepäck

Bei einer Reise mit mehreren Fluggesellschaften gelten für die einzelnen Flüge die Handgepäckregeln der jeweiligen durchführenden Fluggesellschaft.

So gelten auch auf einem von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführten Flug mit einer SWISS-Flugnummer (z.B. LX123) die Handgepäckbestimmungen der durchführenden Fluggesellschaft.

Bitte überprüfen Sie vor Ihrer Reise die Handgepäckregeln für Ihre Flüge auf den Webseiten der durchführenden Fluggesellschaften und richten sich nach den restriktivsten Regeln.

Falls Ihr Handgepäck aufgrund des begrenzten Stauraums an Bord in den Frachtraum verladen werden muss, wird es, wie aufgegebenes Gepäck, zuvor mit einem Gepäckanhänger versehen. Am Zielflughafen erhalten Sie Ihr Gepäck dann wie gewohnt am Gepäckband zurück. 

Bitte entnehmen Sie Ihre Wertsachen und für die Reise benötigte Medikamente sowie batterie- und akkubetriebene Geräte wie Tablets, Smartphones, Laptops, Powerbanks oder E-Zigaretten, bevor Ihr Handgepäck verladen wird. Sie können diese in Ihrem persönlichen Gegenstand mit in die Kabine nehmen.

Mitnahme gefährlicher Gegenstände im Handgepäck

Aus Sicherheitsgründen dürfen Sie bestimmte Gegenstände per Gesetz nicht im Handgepäck transportieren. Verbotenes wird bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen ausnahmslos beschlagnahmt. Das gilt auch für Artikel, die zuvor am Flughafen gekauft wurden. SWISS haftet nicht für beschlagnahmte Gegenstände.

Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich vor Ihrer Reise umfassend informieren und richtig packen.
So vermeiden Sie Ärger und Verluste.

Ausser den aufgelisteten gefährlichen Gegenständen sind jegliche weitere gefährliche Gegenstände aus Sicherheitsgründen für den Transport verboten

Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck

Die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck unterliegt speziellen gesetzlichen Bestimmungen.

Für alle SWISS Flüge beachten Sie bitte folgende Beschränkungen:

  • Behälter mit Flüssigkeiten und gelartigen Produkten dürfen bis zu 100 ml fassen (aufgedruckte Höchstfüllmenge).
  • Bitte beachten Sie, dass die aufgedruckte Höchstfüllmenge und nicht der tatsächliche Inhalt gilt.
  • Alle Behälter müssen in einem wiederverschliessbaren, durchsichtigen Plastikbeutel pro Person verstaut werden, der maximal 1 Liter fasst.

Was gilt als Flüssigkeit im Handgepäck?

Zu Flüssigkeiten zählen Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen sowie der Inhalt von Druckbehältern, wie z. B. Zahnpasta, Haargel, Getränke, Suppen, Sirup, Parfum, Rasierschaum und andere Artikel mit ähnlicher Konsistenz sowie Sprays, Aerosole und Gele.

Welche Ausnahmen gibt es?

Medikamente Dringend benötigte Medikamente in flüssiger Form dürfen Sie mit an Bord nehmen. Allerdings nur in der Menge, die Sie während Ihrer Reise brauchen. Wir empfehlen, für solche Medikamente ein ärztliches Attest in englischer Sprache mitzuführen. Spezialnahrung Passagiere, die mit Kleinkindern reisen, dürfen Milch und flüssige Babynahrung im Handgepäck mitführen. Flüssige Nahrungsmittel für Passagiere mit Allergien (Laktoseintoleranz, Glutenunverträglichkeit) sind im Handgepäck ebenfalls erlaubt. Duty-Free-Artikel

Flüssige Duty-Free-Artikel müssen ordnungsgemäss verpackt und versiegelt worden sein (gemäss ICAO-Bestimmungen). Zudem muss die Verpackung einen Kaufnachweis enthalten. Artikel, die vor der Sicherheitskontrolle gekauft wurden und die Bestimmungen nicht erfüllen, werden beschlagnahmt.

Reisende mit einem Anschlussflug innerhalb der USA müssen flüssige Duty-Free-Artikel nach der Landung in den USA im aufgegebenen und registrierten Gepäck verstauen.

Artikel und Beutel, die den Massgaben nicht entsprechen, dürfen nicht im Handgepäck mit an Bord genommen werden und werden bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen entsorgt.

Die Regulierungen werden durch den Gesetzgeber getroffen. Die lokale Auslegung obliegt den zuständigen Behörden. SWISS hat hierauf keinen Einfluss.

Bitte informieren Sie sich zusätzlich vor Ihrer Flugreise auf der Internetseite des Abflughafens, welche lokalen Bestimmungen gelten.