Gültig für alle SWISS Lounges in der Schweiz
Zürich/Genf, 01.03.2026
Wir möchten, dass sich alle Gäste in unseren Lounges willkommen und wohl fühlen. Gegenseitige Rücksichtnahme ist die Grundlage für einen angenehmen Aufenthalt. Um ein respektvolles und konfliktfreies Miteinander sicherzustellen, bitten wir Sie, die folgenden Regeln (die Hausordnung) einzuhalten.
1. Allgemeine Regelungen
- Diese Hausordnung gilt für alle SWISS Lounges an den Flughäfen Zürich (ZRH) und Genf (GVA).
- SWISS behält sich das Recht vor, diese Hausordnung ohne Benachrichtigung zu ändern.
- Mit dem Betreten der Lounge erkennen Sie die jeweils aktuelle Fassung dieser Hausordnung an.
- Den Anweisungen des Loungepersonals ist jederzeit Folge zu leisten.
2. Hausrecht
- Das Hausrecht in den SWISS Lounges liegt bei Swiss International Air Lines AG («SWISS») und wird durch den SWISS Maître de Lounge oder durch von SWISS beauftragtes Personal ausgeübt.
3. Speisen und Getränke
- Das Mitbringen und der Konsum von eigenen Speisen und Getränken in den Lounges ist nicht gestattet.
- Der Konsum von Speisen und Getränken ist ausschliesslich innerhalb der Lounges gestattet.
- Die Mitnahme von Speisen, Getränken, Geschirr oder sonstigen Gegenständen aus der Lounge ist nicht erlaubt.
4. Verhalten im Loungebereich
- Lassen Sie Gepäck und persönliche Gegenstände nicht unbeaufsichtigt. Unbeaufsichtigte Gepäckstücke können von Sicherheitskräften entfernt und – falls erforderlich – unschädlich gemacht werden. SWISS übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung.
- Rücksicht auf andere Gäste ist oberstes Gebot. Bitte gehen Sie sorgsam mit der Einrichtung und dem Eigentum anderer Gäste um.
- Abfälle, Zigaretten und Kaugummis sind ausschliesslich in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
- Rauchen, einschliesslich E-Zigaretten oder ähnlicher Produkte, ist nur in klar gekennzeichneten Raucherbereichen erlaubt. Der Konsum von Cannabis oder anderen Rauschmitteln ist in allen Lounges untersagt.
- Aus Rücksicht auf andere Gäste ersuchen wir Sie, Gebete und Meditationen in Ruhe- bzw. Rückzugsbereichen durchzuführen, sofern vorhanden.
5. Respektvoller Umgang und Kommunikation
- Wir erwarten von allen Gästen einen respektvollen und höflichen Umgang miteinander sowie mit unserem Loungepersonal.
- Diskriminierende, beleidigende oder belästigende Äusserungen oder Verhaltensweisen werden nicht toleriert.
- Körperliche Auseinandersetzungen, Bedrohungen oder sonstiges aggressives Verhalten führen zum sofortigen Ausschluss aus der Lounge und können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
- Bei Konflikten bitten wir Sie, das Loungepersonal einzuschalten, anstatt diese selbst auszutragen.
6. Nutzung elektronischer Geräte und Telefone
- Telefonate sind leise zu führen; bitte nutzen Sie nach Möglichkeit die vorgesehenen Telefonzonen.
- Elektronische Geräte sind auf Zimmerlautstärke zu verwenden. Das Abspielen von Musik oder Videos ohne Kopfhörer ist nicht gestattet.
- Bild- und Tonaufnahmen sind nur zulässig, wenn Persönlichkeitsrechte anderer Gäste gewahrt bleiben. Das Loungepersonal kann Bild- und Tonaufnahmen jederzeit ohne Grundangabe untersagen.
7. Tiere
- Hunde und Katzen dürfen die Lounge nur in Transportbox oder-tasche betreten und müssen während des gesamten Aufenthalts darin verbleiben.
- Assistenzhunde dürfen den Gast auch ohne Box begleiten, sofern sie angeleint sind.
- Tiere sind in Buffet- und Hygienebereichen (Sanitäranlagen, Duschen, Ruheräume) nicht erlaubt.
8. Konsequenzen bei Verstössen
- Ergänzend zu den verfügbaren Rechtsmitteln behält sich SWISS das Recht vor, Gäste ohne Entschädigung aus der Lounge zu verweisen sowie ihnen den Zutritt vorübergehend oder dauerhaft zu verweigern, wenn sie gegen diese Hausordnung verstossen oder wenn SWISS ihr Verhalten als unangemessen erachtet.
9. Datenschutz
- Durch die Nutzung einer Lounge erteilen Sie SWISS die Genehmigung, Ihre Angaben in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung von SWISS (abrufbar unter swiss.com/dataprotection) zu erfassen, zu speichern, zu nutzen, weiterzuverarbeiten und weiterzugeben.