Reisen mit Tieren
Sie können Ihr Haustier auf allen Strecken unseres Streckennetzes mitnehmen. Ob in der Kabine oder im Gepäckraum, es reist sicher und komfortabel. Buchen Sie die Mitnahme Ihres Haustiers im Voraus und stellen Sie sicher, dass Sie über alle erforderlichen Reisedokumente verfügen.
Neue Bestimmungen für die Einreise mit Hunden in die USA
Die Bestimmungen für Hunde bei der Einreise in die USA wurden zum 1. August 2024 geändert.
Basierend auf den neuen Vorgaben der US-Gesundheitsbehörde (Centers for Disease Control and Prevention, CDC) sind neue Buchungen für Hunde, die in die USA einreisen, derzeit nur nach Atlanta, Los Angeles, Miami, New York-JFK, Philadelphia und Washington DC möglich.
Update: Ab sofort können wir wieder Hunde nach Newark (EWR) befördern, sofern Ihr Hund sich in den letzten sechs Monaten vor der Einreise in die USA nicht in einer Hochrisikoregion für Tollwut aufgehalten hat.
Der Tiertransport zu anderen Reisezielen als Luftfracht ist weiterhin möglich. Bitte wenden Sie sich hierfür an einen Tierspediteur.
Bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen.
Sie müssen ausserdem das von den US-Behörden bereitgestellte CDC-Formular zur Einfuhr von Hunden ausfüllen, um die Reise Ihres Hundes vorzubereiten. Sobald Sie das Formular eingereicht haben, senden wir Ihnen eine Bestätigung an die angegebene E-Mail. Diese Bestätigung müssen Sie am Tag der Abreise und bei der Einreise in die USA in digitaler oder gedruckter Form vorlegen.
Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass Ihnen die Mitnahme verweigert wird, wenn Sie die CDC-Anforderungen nicht erfüllen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Bestehende bestätigte Buchungen bleiben auch ab dem 1. August 2024 gültig, sofern alle CDC-Anforderungen erfüllt werden. Die vollständigen Informationen zu diesen Anforderungen finden Sie auf der CDC-Internetseite.
Die Fluggäste sind selbst für die Einhaltung aller Anforderungen verantwortlich. Eine Mitnahme wird verweigert, wenn Sie beim Check-in die von der CDC geforderten Dokumente nicht vorlegen können.
Wir bieten weiterhin folgende Optionen an, sofern die Buchung für einen Hund vor dem 3. Juli 2024 bestätigt wurde.
- Umbuchung ohne Mitnahme des Hundes
- Erstattung des Flugtickets
Fluggäste werden gebeten, sich bei weiteren Fragen an unser Service Centre zu wenden.
Die Mitnahme von Assistenzhunden ist auch weiterhin unter Einhaltung der neuen CDC-Regeln möglich, sofern alle CDC-Anforderungen erfüllt sind. Die vollständigen Informationen zu diesen Anforderungen finden Sie auf der CDC-Internetseite. Die Fluggäste sind selbst für die Einhaltung aller Anforderungen verantwortlich. Die Einfuhr/Mitnahme wird verweigert, wenn die von der CDC geforderten Dokumente beim Check-in nicht vorgelegt werden.
Fluggäste werden gebeten, sich an unser Service Centre zu wenden, wenn sie bereits eine bestätigte Buchung für sich selbst und ihren Assistenzhund haben.
Reisedokumente und Reisebestimmungen
Je nach Reiseziel gelten verschiedene gesetzliche Bestimmungen für Flugreisen mit Tieren. Buchen Sie also die Mitnahme Ihres Haustiers im Voraus und legen Sie die Originaldokumente für Ihr Haustier vor. Dazu gehören die Import-, Export- und Transitpapiere sowie die Gesundheits- und Impfbescheinigungen.
Der Besitzer des Tieres muss für den Rücktransport bezahlen, wenn ein Tier nicht in ein Land einreisen darf, da es nicht die erforderlichen Impfungen nachweisen kann. Unser Service Centre hilft Ihnen gern bei Buchungen und beantwortet Ihnen alle Fragen.
Einschränkungen:
SWISS befördert Hunde und Katzen in der Kabine oder im Gepäckraum. Kurznasige (brachyzephale) Rassen werden nur in der Kabine akzeptiert, da sie besonders anfällig für Temperatur und Stress sind. Diese Tiere haben ein erhöhtes Risiko für gesundheitliche Probleme und sind daher nicht für die Beförderung im Gepäckraum zugelassen.
Wir akzeptieren keine trächtigen Tiere.
Bitte beachten Sie: Jeder Fluggast darf maximal zwei Tiere (in einem zugelassenen Transportbehälter) mitnehmen.
Die Beförderung kann in der Kabine oder im Gepäckraum erfolgen:
- Es ist eine nur begrenzte Anzahl an Haustieren pro Flug in der Kabine und im Gepäckraum möglich
- Maximal zwei Tiere (Hund oder Katze) pro Fluggast
- Ein Tier (Hund oder Katze) in der Kabine und ein Tier im Gepäckraum
- Maximal zwei Tiere im Gepäckraum (in einem oder zwei zugelassenen Transportbehältern)
Hunde und Katzen dürfen erst ab einem Alter von 12 Wochen reisen.
Bitte beachten Sie auch, dass in den folgenden Ländern Tiere nur als Fracht eingeführt werden dürfen:
- Hongkong
- Irland
- Vereinigte Arabische Emirate
- Grossbritannien
- Südafrika
Unterbringung im Flugzeug
Ob Ihr Tier in der Kabine oder im Gepäckraum reist, hängt von seinem Gewicht und von der Grösse des Transportbehälters ab. Die Bestimmungen zur Mitnahme von Tieren variieren je nach Land und Flughafen (z. B. Beförderung nur als Fracht oder allgemeine Beförderungsverbote). Wenden Sie sich an das Service Centre, um die Beförderungsbedingungen zu klären.
Wegen lokal geltender Bedingungen und Einschränkungen ist es nicht möglich, grosse Tiere im Frachtraum zu bestimmten Zielen zu befördern. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unser Service Centre.
Folgende Tiere können in der Kabine reisen
- Hunde und Katzen mit einem Gewicht bis 8 kg (Gewicht einschliesslich Transportbehälter)
- Grössere Hunde, wenn sie ausgebildete Assistenzhunde sind (z. B. Blindenführhunde für sehbehinderte Fluggäste). Sie müssen in den Fussraum vor dem Sitz passen.
Bedingungen
- Transportieren Sie Ihr Haustier in einem weichen, sauberen, auslaufsicheren und kratzfesten Transportbehälter. Der Transportbehälter darf die Abmessungen von 118 cm (55 x 40 x 23 cm) nicht überschreiten, damit er unter dem Vordersitz verstaut werden kann. Der Transportbehälter sollte daher keinen festen Rahmen haben.
- Der Transportbehälter muss ausreichend Platz für das Tier bieten, da es während des gesamten Fluges im Transportbehälter bleiben muss. Das Tier darf nicht in der Kabine herumlaufen.
- Ihr Tier muss sauber und gesund sein und darf keine anderen Fluggäste stören. Es darf nicht gefährlich oder trächtig sein und keine Gerüche verbreiten.
- Der Transportbehälter muss gross genug sein, damit das Tier normal stehen, sich umdrehen und hinlegen kann.
- Der Transportbehälter muss bei Start, Landung und während Turbulenzen unter dem Vordersitz verstaut werden. Aufgrund der Gestaltung der Sitze im Airbus 330/340 und Boeing 777 ist dies in der SWISS Business Class (ausser in der letzten Reihe) oder der SWISS First Class nicht möglich. Unsere Crew wird den Transportbehälter während Start und Landung in der Garderobe, in einem der Gepäckfächer über den Sitzen oder unter einem anderen Sitzplatz verstauen.
- Für Schutz- und Assistenzhunde gelten keine Grössen- und Gewichtsbeschränkungen. Sie können problemlos in der Kabine mitreisen und müssen nicht in einem Transportbehälter untergebracht werden.
Bitte teilen Sie uns rechtzeitig im Voraus mit, dass Sie Ihr Tier mitbringen möchten. Sie können dies online unter «Meine Buchungen» (ausser für Flüge in die USA) oder über das Service Centre tun. Wir überprüfen die Transportbestimmungen und die Verfügbarkeit von Plätzen.
Darüber hinaus benötigen wir von Ihnen für alle Flüge eine Bestätigung, dass Ihr Haustier alle angegebenen Bedingungen erfüllt, damit Sie es als Handgepäck mit in die Kabine nehmen können. Bitte legen Sie am Check-in-Schalter zwei Ausdrucke der ausgefüllten und unterschriebenen Formulare vor.
Bitte beachten Sie, dass das Formular für Assistenzhunde auf Direktflügen aus den bzw. in die USA nicht erforderlich ist.
Für Flüge in die oder aus den USA müssen Sie sich registrieren. Füllen Sie dazu das folgende Formular aus. Andernfalls wenden Sie sich bitte an das Service Centre.
Informationen zum Transport von Hunden und Katzen im Frachtraum (über 8 kg) finden Sie nachfolgend.
Die Bedingungen im Gepäckraum ähneln denen in der Kabine. Auf längeren Flügen werden auch Temperatur und Luftdruck angenehm reguliert. Sie können während des Fluges nicht zu Ihrem Haustier im Gepäckraum gelangen. Checken Sie zusammen mit Ihrem Haustier ein. Bringen Sie Ihr Haustier mindestens 2 Stunden, maximal 3 Stunden vor Abflug in einem geeigneten Transportbehälter zum Check-in-Schalter.
Bitte beachten Sie, dass Ihnen eine zusätzliche Gebühr von EUR 150 / CHF 170 / USD 170 / CAD 220 pro Tier berechnet wird, wenn Sie über FRA, MUC, VIE, ZRH oder GVA reisen (gilt für Tickets, die nach dem 1. April 2021 ausgestellt wurden).
Folgende Tiere reisen im Gepäckraum
- Hunde und Katzen, die nicht zu kurznasigen Rassen gehören und über 8 kg wiegen (Gewicht einschliesslich Transportbehälter) oder in einem Transportbehälter reisen, der die zulässige Grösse überschreitet (max. 118 cm; 55 x 40 x 23 cm).
- Andere Tiere als Hunde oder Katzen dürfen nicht im Gepäckraum befördert werden. Bestimmte Tiere können als Fracht befördert werden. Detaillierte Informationen darüber, welche Arten betroffen sind, finden Sie unter «Erweiterte Bestimmungen».
- Informationen und besondere Anforderungen für die Beförderung von Kampfhunden sowie von kurznasigen Hunden und Katzen finden Sie unter «Erweiterte Bestimmungen».
Bedingungen
- Ihr Haustier muss sauber, gesund und ungefährlich sein. Es darf nicht trächtig sein und darf nicht riechen.
- Es muss in einem Transportbehälter transportiert werden.
Die internationale Luftfahrtbehörde IATA hat Vorschriften für Transportbehälter festgelegt. SWISS hält sich aus Gründen des Tierschutzes streng an diese Vorschriften. Sie definieren die Merkmale, das Erscheinungsbild und die Mindestgrösse für Transportbehälter. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Transportbehälter den neuesten IATA-Vorschriften entspricht. Dies gilt insbesondere für Transportbehälter, die vor 2024 gekauft wurden.
Bitte stellen Sie sicher, dass der Behälter mit saugfähigem Material ausgelegt ist und für die Grösse des Tieres geeignet ist. Bringen Sie auch das IATA-Label «Live Animals» sicher am Transportbehälter an. Sie müssen Futter- und Wasserschalen bereitstellen und diese am Transportbehälter befestigen.
Hier finden Sie Spezifikationen für den Transport von Hunden und Katzen als Fracht im klimatisierten Frachtraum:
- Der Transportbehälter muss für die mitzuführende Katze oder den Hund geeignet sein.
- Die Grösse muss so berechnet sein, dass das Tier in einer natürlichen Position stehen, sich bewegen und hinlegen kann.
- Die Innenseite des Behälters muss glatt sein und darf keine Vorsprünge haben, die das Tier kauen oder abkratzen könnte. So wird sichergestellt, dass der Behälter intakt bleibt.
- Die Oberseite des Transportbehälters muss wasserdicht sein, um zu verhindern, dass Regen, Schnee oder Hagel eindringen könnte
- Bei Behältern, die aus einem oberen und einem unteren Teil bestehen, müssen beide Teile sicher miteinander verschraubt sein.
- Der Behälter muss stabil, abschliessbar und sauber sein und einen wasserdichten Boden mit saugfähigem Material haben.
- Die Tür muss gut gesichert sein.
- Wir empfehlen, Kabelbinder zu verwenden, um die Tür zu sichern.
- Am Transportbehälter sind keine Räder erlaubt. Wenn Räder angebracht sind, müssen diese entfernt oder gesichert werden, damit der Behälter akzeptiert werden kann.
- An allen 4 Seiten des Behälters muss eine Belüftung vorhanden sein. Bei Hunden dürfen die Öffnungen maximal 25 mm x 25 mm gross, bei Katzen maximal 19 mm x 19 mm gross sein. Die Belüftungsöffnungen müssen eine geeignete Grösse haben oder mit einem Gitter bedeckt sein, damit kein Körperteil des Tieres aus dem Behälter herausragen kann. So wird das Risiko von Verletzungen minimiert.
- Die Belüftungsöffnungen an den Seiten und an der Rückseite müssen sich in den oberen zwei Dritteln des Behälters befinden.
- Abstandhalter müssen fest in das Gehäuse integriert sein (sowohl an den Seiten als auch an der Rückseite), um als Griffe für den Transport des Behälters zu fungieren und sicherzustellen, dass die Belüftungsöffnungen nicht von anderen Fracht- oder Gepäckgegenständen blockiert werden.
- Es müssen separate Näpfe für Wasser und Futter bereitgestellt und sicher am Transportbehälter befestigt werden.
- Der Transportbehälter muss für unsere Mitarbeiter einfach zu handhaben sein und Schutz vor Kratz- und Bissverletzungen durch das Tier bieten.
Transportbehälter für Hunde und Katzen
Bitte beachten Sie: Transportbehälter aus Draht oder Drahtgeflecht sind für den Lufttransport nicht gestattet. Die Oberseite des Transportbehälters darf nicht aus Draht, sondern muss aus einem festen Material bestehen. Belüftungsöffnungen sind zulässig, sofern sie die Stabilität der Oberseite des Behälters nicht beeinträchtigen.
1 Türscharniere und Verriegelungen müssen ober- und unterhalb der Türöffnungen an den horizontalen Ausbuchtungen mindestens 1,60 cm hervorstehen.
2 Belüftungsöffnungen
3 Rückansicht
4 Angebrachte Futter- und Wasserbehälter
5 Türverriegelung
6 Abstandshalter
Die Kosten für die Mitnahme von Tieren variieren je nach Flugstrecke. Tiere sind nicht in Ihrem Freigepäck enthalten und werden stets als Übergepäck berechnet. Die Preise für Tiere in Transportbehältern beziehen sich auf den Transport im Gepäckraum oder in der Kabine.
(max. 8 kg)
(Grösse des Transportbehälters 1)
(Grösse des Transportbehälters
2–5)
CHF 75
EUR 65
USD 80
CHF 90
EUR 80
USD 95
CHF 185
EUR 160
USD 190
CHF 90
EUR 80
USD 95
CHF 115
EUR 100
USD 120
CHF 230
EUR 200
USD 235
CHF 100
EUR 90
USD 105
CHF 150
EUR 130
USD 155
CHF 300
EUR 260
USD 305
CHF 115
EUR 105
USD 120
CHF 170
EUR 150
USD 175
CHF 345
EUR 300
USD 350
CHF 130
EUR 115
USD 135
CHF 195
EUR 170
USD 200
CHF 390
EUR 340
USD 395
CHF 140
EUR 125
USD 145
CHF 220
EUR 190
USD 225
CHF 440
EUR 380
USD 445
CHF 105
EUR 85
USD 115
CHF 180
EUR 150
USD 200
CHF 360
EUR 300
USD 400
Hinweis: Für Tickets, die nach dem 1. April 2021 ausgestellt wurden: Für Tiere, die im Gepäckraum transportiert werden, wird ein Aufpreis von EUR 150 / CHF 170 / USD 170 / CAD 220 für Transfers über Genf, Frankfurt, Wien und Zürich berechnet.
Beförderung als Fracht
Folgende Tiere werden als Fracht befördert:
- Tiere, die ohne Begleitperson reisen
- Tiere mit Reiseziel in Ländern, für die per Gesetz eine Beförderung als Fracht vorgeschrieben ist
Ihr Tier ist auch sicher und komfortabel, wenn es als Fracht befördert wird. Ob es auf demselben Flug wie Sie befördert wird, hängt von der Kapazität des Fluges ab. Bei Buchungen und Fragen wenden Sie sich bitte an Swiss WorldCargoDer Link wird in einem neuen Browser-Tab geöffnet.
Haustiere in den SWISS Lounges
Sie können Ihre vierbeinigen Freunde auch in unsere Lounges mitnehmen. Bitte beachten Sie jedoch, dass es Hunden oder Katzen aus Rücksicht auf unsere anderen Gäste nicht gestattet ist, sich in den SWISS Lounges frei zu bewegen. Sie sollten in ihrem Transportbehälter auf die Weiterreise warten. Diese Regeln gelten nicht für Assistenzhunde.
Flüge mit Hunden und Katzen in die Schweiz
Wenn Sie direkt in die Schweiz fliegen, wird Ihr Haustier am Flughafen vom Zoll kontrolliert. Wenn das Tier die Einreisebestimmungen nicht erfüllt, wird es vom Grenztierärztlichen Dienst eingezogen und muss unverzüglich in das Herkunftsland zurückkehren. Dies erfolgt auf Kosten der Person, die das Tier in das Land bringen wollte. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Schweizer Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und VeterinärwesenDer Link wird in einem neuen Browser-Tab geöffnet.
Einfuhr von Hunden in die USA
Aufgrund des Tollwutrisikos gibt es Beschränkungen für die Einfuhr von Hunden in die USA. Ausführlichere Informationen zu diesen CDC-Beschränkungen und dazu, wie Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten, finden Sie auf der Internetseite der United States Centers for Disease Control.
Hinweis: Es werden nur Hunde akzeptiert, die mindestens 6 Monate alt sind.
Einfuhr von Hunden nach Kanada
Wenn Sie einen Hund als Haustier oder ausgebildeten Assistenzhund nach Kanada mitnehmen möchten, einschliesslich Rückreise, sind zur Erfüllung der kanadischen Einreisebestimmungen spezielle Dokumente erforderlich. Wenn Sie diese Dokumente nicht vorlegen können, besteht das Risiko von Verzögerungen bei der Einreise und Ihr Tier darf möglicherweise nicht nach Kanada eingeführt werden. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Dokumente Sie benötigen, bevor Sie mit Ihrem Tier nach Kanada reisen oder ein Tier nach Kanada einführen. Einzelheiten hierzu finden Sie auf der Internetseite der Canadian Food Inspection Agency (Englisch)Der Link wird in einem neuen Browser-Tab geöffnet.
Quick Links
-
Häufig gestellte Fragen: Reisen mit Tieren -
Checkliste für die Mitnahme von Tieren im Gepäckraum (PDF) Dieser Link führt Sie auf eine externe Website, deren Sicherheit und Barrierefreiheit SWISS nicht beeinflussen kann.
Bestimmungen für kurznasige Tiere
Kurznasige Hunde und Katzen reagieren besonders empfindlich gegenüber Temperaturen und Transportstress. Ihr Haustier kann gesundheitliche Probleme entwickeln oder sogar während des Fluges sterben. Aus diesem Grund schliesst SWISS diese Rassen von jeder Beförderung im Gepäckraum aus.
Diese Einschränkung gilt auch für Kreuzungen der genannten Rassen.
Bestimmungen für gefährliche Hunderassen
Folgende Rassen und Kreuzungen gelten als gefährliche Hunde:
- Amerikanische Bulldogge
- American Bully (grundsätzlich aufgrund möglicher kurznasiger Merkmale verboten)
- Kaukasischer Owtscharka (Kaukasischer Schäferhund)
- Dogo Argentino
- Karabash/Kangal (Anatolischer Schäferhund)
- Rottweiler
Bitte beachten: American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American Bullies und Bullterrier gehören zu den kurznasigen Rassen und dürfen daher nicht als Fracht befördert werden.
Transportbehälter für gefährliche Hunderassen
Hunde, die als gefährliche Rassen gelten, dürfen nur in einem geeigneten Transportbehälter mitgeführt werden und sind in der Kabine nicht erlaubt. Hunde im Alter von 3 bis 6 Monaten sind von dieser Regelung ausgenommen. Gemäss den IATA Live Animals Regulations, Container Requirement 82, muss der Transportbehälter bestimmte Anforderungen und Kriterien erfüllen.
Transportbehälter für gefährliche Hunderassen müssen die folgenden Kriterien erfüllen:
- Der Rahmen muss aus mindestens 25 x 25 mm starken Holz- oder Stahlbalken gebaut werden.
- Der Transportbehälter muss aus Massivholz (mind. 12 mm) bestehen und zusammengeschraubt oder verschraubt werden.
- Wenn die Tür vollständig durch ein geschweisstes Drahtgitter (Dicke 2,5 mm) belüftet wird, muss eine zusätzliche Schicht installiert werden.
- Die Lüftungsöffnungen müssen mit geschweisstem Drahtgeflecht abgedeckt sein.
- Türstopper müssen installiert werden, um zu verhindern, dass die Tür in den Transportbehälter gezogen oder aus dem Transportbehälter geschoben werden kann.
- Es muss ein Schliessmechanismus installiert werden, der durch ein Kabel/einen Kabelbinder gesichert werden kann. Der Mechanismus muss ein versehentliches Öffnen der Transportbehälter verhindern.
- Die Griffe müssen auf beiden langen Seiten des Transportbehälters angebracht werden.
- Die Öffnungen des Behälters müssen so klein sein, dass das Tier kein Körperteil hindurchstecken kann, und der Behälter muss Schutz vor Bissen oder Kratzern durch das Tier bieten.
Quick Links
-
Häufig gestellte Fragen: Reisen mit Tieren
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Mitnahme von Assistenzhunden in die Kabine
Damit der Flug sicher und geschützt durchgeführt werden kann, muss Ihr Hund darauf trainiert sein, Ihnen zu gehorchen und sich in einem öffentlichen Raum angemessen zu verhalten (z. B. nicht bellen, nicht knurren, keine Menschen anspringen).
Wenn sich Ihr Hund nicht angemessen verhält, kann Swiss Ihnen den Transport des Hundes als Fracht in Rechnung stellen oder den Transport des Hundes insgesamt verweigern. Sie haften für alle Schäden und zusätzliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Beförderung des Hundes entstehen.
Bitte wenden Sie sich an ein Service Centre, um eine Buchung für Ihren Assistenzhund vorzunehmen.
Für die Mitnahme Ihres Hundes in die Passagierkabine müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Wir haben eine Liste der wichtigsten Informationen zusammengestellt:
Wir befördern einen (1) Assistenzhund kostenlos.
Definition von Assistenzhunden
- Ein Hund, unabhängig von Art und Rasse
- Der Hund ist individuell ausgebildet, um mit einer Person mit Behinderung zu arbeiten oder Aufgaben für sie auszuführen.
- Dazu gehören Seh-, Sinnes-, psychiatrische, intellektuelle oder andere geistige Behinderungen.
Einreisebestimmungen
Sie sind dafür verantwortlich, die Einhaltung aller relevanten Import- und Exportvorschriften sowie der Tierschutzbestimmungen für Ihren Hund während der gesamten Reise sicherzustellen.
Obligatorische Formulare
- Ausbildungsbescheinigung einer Ausbildungseinrichtung, die von folgenden Organisationen akkreditiert wurde
- Assistance Dogs International (ADI)
- Assistance Dogs Europe (ADEu)
- International Guide Dog Federation (IGDF)
- ein von einer Ausbildungseinrichtung oder einem Hundetrainer ausgestelltes Zertifikat
- mit Namen und Adresse
- Einzelheiten zur Art und Dauer der Ausbildung und
- die spezifische Aufgabe, für die der Hund ausgebildet wurde und für die er di Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat
Weitere Informationen zur Mitnahme von Hunden in der Kabine (unter 8 kg)
Weitere Informationen zur Beförderung von Hunden im Gepäckraum (über 8 kg)
Bedingungen für die Mitnahme Ihres Hundes an Bord
- Das Tier muss mindestens vier Monate alt sein.
- Das Tier darf nicht auf einem Sitzplatz sitzen.
- Ein Assistenzhund muss im Fussraum vor Ihrem Sitz sitzen. Gäste der First und Business Class beachten bitte, dass in diesem Fall der Sitz wahrscheinlich nicht vollständig in ein horizontales Bett umgewandelt werden kann.
- Das Tier muss sich angemessen verhalten und während des gesamten Fluges unter Ihrer direkten Kontrolle bleiben. Hunde, die sich nicht angemessen verhalten (z. B. Bellen, Knurren, Beissen oder Hochspringen), werden nicht als Assistenzhunde akzeptiert.
- Sie müssen einen Maulkorb für Ihren Hund mitbringen. In Situationen, in denen Ihr Hund für andere Fluggäste ein Risiko darstellt, müssen wir Sie auffordern, Ihrem Hund einen Maulkorb anzulegen, oder wir müssen den Transport des Hundes ablehnen. Sie sind nicht verpflichtet, auf Flügen von und nach Kanada einen Maulkorb mitzuführen. Wir empfehlen jedoch dringend, dennoch einen Maulkorb mitzubringen.
Wir befördern zwei (2) Assistenzhunde kostenlos.
Definition von Assistenzhunden
Ein Hund, unabhängig von Art und Rasse
Der Hund ist individuell ausgebildet, um mit einer Person mit Behinderung zu arbeiten oder Aufgaben für sie auszuführen.
Dazu gehören Seh-, Sinnes-, psychiatrische, intellektuelle oder andere geistige Behinderungen.
Begleithunde zur emotionalen Unterstützung und Assistenzhunde in Ausbildung gelten nicht als Assistenzhunde.
Wichtiger Hinweis: Ab dem 1. März 2021 akzeptiert SWISS nur noch ausgebildete Assistenzhunde in der Kabine. Hunde zur emotionalen Unterstützung gelten nicht als Assistenzhunde und neue Buchungen werden nach diesem Datum nicht mehr akzeptiert. Sie werden zu den üblichen Beförderungsbedingungen für Haustiere transportiert, je nach Grösse und Gewicht entweder in der Kabine oder als Fracht, gegen eine zusätzliche Gebühr.
Weitere Informationen zur Beförderung von Hunden im Gepäckraum (über 8 kg)
Obligatorische Formulare
Um mit einem Assistenzhund mit SWISS zu reisen, müssen Sie das entsprechende Formular des US-Verkehrsministeriums (DOT) vor Ihrem Flug herunterladen und es spätestens 48 Stunden vor Abflug bei SWISS einreichen.
- US DOT-Flugbeförderungsformular für Assistenztiere herunterladenDer Link wird in einem neuen Browser-Tab geöffnet(PDF). Mit diesem Formular bestätigen Sie die Gesundheit, Ausbildung und das Verhalten des Tieres.
Bitte senden Sie das aktualisierte Formular an die folgende E-Mail-AdresseDer Link wird in einem neuen Browser-Tab geöffnet:
Dieses Formular ist für Flüge mit einer Flugdauer über 8 Stunden erforderlich. Hier bestätigen Sie, dass Ihr Tier sich nicht erleichtern muss oder dies in keiner Weise tun wird, die ein Risiko für Gesundheit oder Hygiene darstellen würde. Halten Sie dieses Formular während Ihrer Reise griffbereit.
Einreisebestimmungen
Sie sind dafür verantwortlich, die Einhaltung aller relevanten Import- und Exportvorschriften sowie der Tierschutzbestimmungen für Ihren Hund während der gesamten Reise sicherzustellen.
Auf Flügen in die USA sind nur Hunde mit einem Mindestalter von 6 Monaten zugelassen.
Wichtig: Haben Sie einen Anschlussflug mit Ihrem Assistenzhund gebucht? In diesem Fall beachten Sie bitte, dass für diesen Weiterflug ein Ausbildungszertifikat für das Tier vorgelegt werden muss.
Bedingungen für die Mitnahme Ihres Hundes an Bord
- Das Tier muss mindestens sechs Monate alt sein.
- Das Tier darf nicht auf einem Sitzplatz sitzen.
- Ein Assistenzhund muss im Fussraum vor Ihrem Sitz sitzen. Gäste der First und Business Class beachten bitte, dass in diesem Fall der Sitz wahrscheinlich nicht vollständig in ein horizontales Bett umgewandelt werden kann.
- Das Tier muss sich angemessen verhalten und während des gesamten Fluges unter Ihrer direkten Kontrolle bleiben. Hunde, die sich nicht angemessen verhalten (z. B. Bellen, Knurren, Beissen oder Hochspringen), werden nicht als Assistenzhunde akzeptiert.
- Sie sind nicht verpflichtet, einen Maulkorb mitzubringen. Wir empfehlen jedoch dringend, dennoch einen Maulkorb mitzubringen. In Situationen, in denen Ihr Hund für andere Fluggäste ein Risiko darstellt, müssen wir Sie auffordern, Ihrem Hund einen Maulkorb anzulegen, oder wir müssen den Transport des Hundes ablehnen.
Überprüfung vor dem Abflug
Unser Bodenpersonal überprüft, ob der Hund alle Voraussetzungen für einen Assistenzhund erfüllt. Sie werden überprüfen, wie sich das Tier in der Öffentlichkeit verhält oder ob es störendes oder aggressives Verhalten zeigt, das darauf hindeutet, dass der Hund nicht ordnungsgemäss ausgebildet wurde; sie überprüfen auch äussere Merkmale (z. B. das Tragen eines Geschirrs).
Verweigerung der Beförderung
SWISS kann die Mitnahme gemäss den Bestimmungen des US-amerikanischen Verkehrsministeriums verweigern, wenn der Hund
- eine direkte Bedrohung für die Gesundheit oder Sicherheit anderer darstellt.
- erhebliche Störungen an Bord oder im Gate-Bereich des Flughafens verursacht oder
- sein Verhalten darauf hindeutet, dass er nicht darauf trainiert wurde, sich in der Öffentlichkeit angemessen zu verhalten.
- wenn der Fluggast mit Behinderung nicht die erforderlichen Formulare für die Mitnahme des Hundes in der Kabine vorlegt.
- wenn die Mitnahme von Assistenzhunden gegen bestehende Sicherheits- oder Gesundheitsvorschriften verstossen würde.