Eingeschränkt zulässige Gegenstände   

Die folgende Liste enthält alle Gegenstände, die auf SWISS Flügen mitgeführt werden dürfen, für die aber dennoch spezifische Beschränkungen für Mengen oder Masse bestehen:
 
  • Medizinischer Thermometer, max. 1 Stück pro Fluggast
  • Medizinische Artikel oder Toilettenartikel einschliesslich Spraydosen
  • Feuerzeug und Streichhölzer, max. 1 Stück pro Fluggast, es muss auf der Person getragen werden
  • Unterhaltungselektronikgeräte mit Lithiumionen-Zellen oder -Akkus mit einer Leistung von maximal 100Wh sind nur im Handgepäck erlaubt.
  • Maximal 2 Ersatzbatterien für tragbare elektronische Geräte mit einer Leistung von 100Wh bis 160Wh. Die Mitnahme ist nur im Handgepäck erlaubt und muss vorab bei SWISS angemeldet werden.
  • Trockeneis, max. 2,5 kg pro Fluggast, muss vorab bei SWISS angemeldet werden
  • Medizinische Sauerstoffflasche, nur im eingecheckten Gepäck und der Zylinder mit max. 5 kg Gewicht, muss bei SWISS angemeldet werden
  • Akkubetriebene Rollstühle/Mobilitätshilfen mit auslaufsicheren, nicht auslaufsicheren oder Lithium-Ionen-Akkus, tragbare Sauerstoffkonzentratoren und sonstige elektronische medizinische Geräte zur Verwendung an Bord müssen vorab bei SWISS angemeldet werden
  • Hitzeerzeugende Artikel, z.b. batteriebetriebene Geräte wie Unterwasserlampen, Tauchlampen oder Lötkolben, sind nur im Handgepäck erlaubt und müssen angemeldet werden
  • Lawinenrettungsrucksack, max. 1 Stück pro Fluggast (bei Flügen in die/aus den USA nicht zulässig), muss vorab bei SWISS angemeldet werden
  • Rettungsweste mit max. 2 Gaspatronen, max. 1 Stück pro Fluggast, muss vorab bei SWISS angemeldet werden
  • Isolationsverpackungen, die tiefgekühlten flüssigen Stickstoff enthalten, müssen vorab bei der SWISS angemeldet werden