Die folgende Liste enthält alle Gegenstände, die auf SWISS Flügen mitgeführt werden dürfen, für die aber dennoch spezifische Beschränkungen für Mengen oder Masse bestehen:
- Medizinischer Thermometer, max. 1 Stück pro Fluggast
- Medizinische Artikel oder Toilettenartikel einschliesslich Spraydosen
- Feuerzeug und Streichhölzer, max. 1 Stück pro Fluggast, es muss auf der Person getragen werden
- Unterhaltungselektronikgeräte mit Lithiumionen-Zellen oder -Akkus mit einer Leistung von maximal 100Wh sind nur im Handgepäck erlaubt.
- Maximal 2 Ersatzbatterien für tragbare elektronische Geräte mit einer Leistung von 100Wh bis 160Wh. Die Mitnahme ist nur im Handgepäck erlaubt und muss vorab bei SWISS angemeldet werden.
- Trockeneis, max. 2,5 kg pro Fluggast, muss vorab bei SWISS angemeldet werden
- Medizinische Sauerstoffflasche, nur im eingecheckten Gepäck und der Zylinder mit max. 5 kg Gewicht, muss bei SWISS angemeldet werden
- Akkubetriebene Rollstühle/Mobilitätshilfen mit auslaufsicheren, nicht auslaufsicheren oder Lithium-Ionen-Akkus, tragbare Sauerstoffkonzentratoren und sonstige elektronische medizinische Geräte zur Verwendung an Bord müssen vorab bei SWISS angemeldet werden
- Hitzeerzeugende Artikel, z.b. batteriebetriebene Geräte wie Unterwasserlampen, Tauchlampen oder Lötkolben, sind nur im Handgepäck erlaubt und müssen angemeldet werden
- Lawinenrettungsrucksack, max. 1 Stück pro Fluggast (bei Flügen in die/aus den USA nicht zulässig), muss vorab bei SWISS angemeldet werden
- Rettungsweste mit max. 2 Gaspatronen, max. 1 Stück pro Fluggast, muss vorab bei SWISS angemeldet werden
- Isolationsverpackungen, die tiefgekühlten flüssigen Stickstoff enthalten, müssen vorab bei der SWISS angemeldet werden