Eingeschränkt zulässige Gegenstände   

Die folgende Liste enthält alle Gegenstände, die auf SWISS Flügen mitgeführt werden dürfen, für die aber dennoch spezifische Beschränkungen für Mengen oder Masse bestehen:
 
  • Medizinischer Thermometer, max. 1 Stück pro Fluggast
  • Medizinische Artikel oder Toilettenartikel einschliesslich Spraydosen
  • Feuerzeug, max. 1 Stück pro Fluggast, es muss auf der Person getragen werden
  • "Blue Flame"-Feuerzeuge oder Zigarrenanzünder
  • Unterhaltungselektronikgeräte mit Lithiumionen-Zellen oder -Akkus mit max. 2 Reserve Batterien
  • Trockeneis, max. 2,5 kg pro Fluggast
  • Medizinische Sauerstoffflasche, nur im eingecheckten Gepäck und der Zylinder mit max. 5 kg Gewicht, muss bei SWISS angemeldet werden
  • Akkubetriebene Rollstühle/Mobilitätshilfen mit auslaufsicheren, nicht auslaufsicheren oder Lithium-Ionen-Akkus, tragbare Sauerstoffkonzentratoren und sonstige elektronische medizinische Geräte zur Verwendung an Bord müssen vorab bei SWISS angemeldet werden
  • Hitzeerzeugende Artikel, z.b. batteriebetriebene Geräte wie Unterwasserlampen, Tauchlampen oder Lötkolben, sind nur im Handgepäck erlaubt und müssen angemeldet werden
  • Lawinenrettungsrucksack, max. 1 Stück pro Fluggast (bei Flügen in die/aus den USA nicht zulässig)
  • Rettungsweste mit max. 2 Gaspatronen, max. 1 Stück pro Fluggast